Tödlicher Clan-Streit: 34-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Stand: 05.11.2024 16:36 Uhr

Nach einem tödlichen Streit zwischen zwei Großfamilien in Stade hat am Dienstag der Prozess gegen einen 34-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord vor.

Der 34-Jährige habe mit der Tat eine "vermeintliche Ehrverletzung endgültig" beenden wollen, sagte die Staatsanwältin am Dienstag. In der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem 34-Jährigen niedere Beweggründe vor. Der Streit zwischen den beiden Gruppen soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft über Monate hochgeschaukelt haben. Im Oktober 2023 soll es demnach Unruhen wegen konkurrierender Shisha-Geschäfte in Stade gegeben haben. Die Familien sollen daraufhin zunächst versucht haben, den Streit intern bei einem sogenannten Friedenstreffen zu klären - ohne Erfolg. Am 22. März sollen die Mitglieder beider Gruppen einen Laden beziehungsweise ein Wohnhaus der jeweils anderen angegriffen haben und dann aufeinander losgegangen sein.

Staatsanwaltschaft sieht niedere Beweggründe

Röntgenbild des Opfers Khaled El-Zein. © NDR/BR Foto: NDR/BR
Ein Röntgenbild zeigt das Messer im Kopf des Getöteten.

Dabei soll der 34-Jährige das Messer gezogen haben, sagte Petra Linzer, Sprecherin des Landgerichts, dem NDR Niedersachsen. Als das spätere Opfer mit dem Rücken zu ihm stand, habe das 34-jährige Mitglied des Miri-Clans beschlossen, den Mann der El-Zein-Familie zu töten, um den Konflikt zwischen den Familien zu beenden. "Er soll dann auf den später Getöteten zugerannt sein und ihm von hinten mit Tötungsvorsatz und Vernichtungswillen das Messer in den Kopf geschlagen haben", so Linzer. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und starb am nächsten Tag an den Folgen seiner Verletzungen. Wie die Polizei beobachtete, gaben Mitglieder der Miri-Familie nach der Tat ihre Geschäfte in der Innenstadt auf. Sie schlossen einen Sportladen in der Fußgängerzone, in dem sie auch Shisha-Zubehör verkauft hatten.

Verzögerungen zum Prozessauftakt am Landgericht Stade

Eigentlich sollte der Prozess am Dienstag um 10.15 Uhr beginnen. Aufgrund der erhöhten Sicherheitslage und intensiver Personenkontrollen verzögerte sich der Auftakt um mehr als eineinhalb Stunden. Angehörige der beiden Großfamilien Miri und El-Zein hatten sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt, wie eine Gerichtssprecherin dem NDR mitteilte. In der Warteschlange kam es NDR Reportern zufolge zu einer lautstarken Auseinandersetzung. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Angeklagter im Gericht bedroht

Im Gerichtssaal waren nach NDR Informationen rund 30 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen - bei ihnen handelte es sich hauptsächlich um Angehörige des Opfers. Der Prozess wurde daher nach wenigen Minuten erneut unterbrochen, um die Ehefrau des Angeklagten als Beistand in den Saal zu lassen. Als der Angeklagte in den Saal geführt wurde, wurde er von Prozess-Zuschauern angeschrien. Die Staatsanwältin erklärte dem NDR Niedersachsen später, dass dabei auch Drohungen gegen den Angeklagten gerichtet wurden.

Clankriminalität - ein umstrittener Begriff

Immer wieder berichtet die Polizei von Ermittlungen gegen sogenannte Clankriminalität. Nach der Definition des niedersächsischen Innenministeriums ist ein Clan eine durch verwandtschaftliche Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Herkunft verbundene kriminelle Gruppe. Genau diese Definition ruft aber vielfach Kritik hervor. Thomas Müller etwa hat bei der Polizei Bremen im Bereich gegen Organisierte Kriminalität ermittelt und parallel Kriminologie studiert. Er bemängelt, dass die Polizei mit dem Begriff Clankriminalität eine Schablone für Menschen anlege, die sehr unterschiedlich sind. Sie würden als Einheit definiert, weil man sie einer Familienstruktur zuordnet und weil sie einen gewissen Nachnamen haben. "Man muss sich das mal vorstellen: Wenn man alle Müllers als potenziell kriminell ansieht und sie ständig überprüft, dann macht das etwas mit dem Bild, das Polizei und Gesellschaft von allen haben, die Müller heißen." Kritiker schlagen vor, stattdessen die Begriffe "organisierte Kriminalität" oder "kriminelle Bande" zu nutzen.

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