Ein Schild mit der Aufschrift "Landeskriminalamt Niedersachsen" ist im Eingangsbereich der Behörde zu sehen. © picture alliance/dpa Foto: Moritz Frankenberg

Was genau ist Clankriminalität? Das sagt das LKA Niedersachsen

Stand: 16.07.2024 06:00 Uhr

In Niedersachsen gibt es immer wieder Fälle von Straftaten mit Clanbezug. Doch was genau bedeutet der Begriff "Clankriminalität"?

von Thomas Berbner (NDR) und Oliver Mayer-Rüth (BR)

Der Begriff "Clankriminalität" wird nicht von allen Bundesländern verwendet, aber Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen benutzen ihn zur Beschreibung eines bestimmen Kriminalitätsphänomens. Kritiker sehen darin eine unzulässige Gleichsetzung von kriminellen Banden mit Bürgern des gleichen Namens, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Natürlich sind nicht alle Mitglieder von Clanfamilien kriminell. Niedersachsen hat den Begriff 2021 in der "Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen" definiert. Er ist auch Grundlage der polizeilichen Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen vom 7. Januar 2022.

AUDIO: Clan-Kriminalität in Niedersachsen: Wie groß ist das Problem? (10 Min)

LKA Niedersachsen definiert "Clankriminalität"

Nach dem Lagebild Clankriminalität 2023 des niedersächsischen Landeskriminalamts ist ein Clan "eine Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch durch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist". Kriminelle Clanstrukturen seien demnach gekennzeichnet "durch die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jeglicher Deliktsart und -schwere aus diesem Umfeld, das sich durch ein hohes kriminelles Potenzial und eine allgemein rechtsfeindliche Gesinnung auszeichnet". Die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden verzeichnen seit Jahren eine Tendenz von Großfamilien mit kriminellen Strukturen, sich der Strafverfolgung durch Absprachen innerhalb des Familienverbundes, Beeinflussung von Zeugen, Zahlungen von Blutgeld und Einschaltung von sogenannten Friedensrichtern (Streitschlichtern) als Paralleljustiz zu entziehen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 16.07.2024 | 06:00 Uhr

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