OVG Lüneburg begründet Urteil zum Wolfsabschuss
Bereits im April hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den vom Land genehmigten Abschuss eines Wolfs in der Region Hannover untersagt. Wie reagieren Landes- und Bundesumweltministerium?
Nach Ansicht des OVG Lüneburg ist das Schnellabschussverfahren von Wölfen grundsätzlich rechtens, da es nicht gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt. Im konkreten Fall des Wolfes in der Region Hannover sei dies jedoch unrechtmäßig, hieß es am Dienstag. Denn: In Gebieten mit mehreren Rissen müssten konkret erhebliche Schäden für die Landwirtschaft nachgewiesen werden, begründeten die Richter. Laut OVG sollte zudem auch der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden umfassender geprüft werden.
Umweltminister Meyer sieht "höhere Hürden"
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sagte, dass dadurch die Hürden für Abschüsse im Einzelfall "deutlich höher und schwieriger" seien. Zwar seien Schnellabschüsse grundsätzlich möglich, aber sie müssten in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden. "Wie dies in der kurzen Zeit zwischen Riss und Abschussverfahren erfolgen soll, bleibt schwierig", sagte der Grünen-Politiker.
Bundesumweltministerium sieht Länder in der Pflicht
Das Bundesumweltministerium sieht sich nach eigenen Angaben durch das Urteil bestätigt. "Das OVG hat deutlich gemacht, dass die der Schnellabschuss-Regelung zugrundliegenden Annahmen nicht zu beanstanden sind", teilte eine Sprecherin dem NDR Niedersachsen mit. Es ist also rechtlich möglich, einen Wolf ohne DNA-Nachweis zu töten - innerhalb von drei Wochen nach dem Riss und in einem Radius von einem Kilometer. Und deshalb, so das Bundesumweltministerium von Ministerin Steffi Lemke (Grüne), sollten die Bundesländer die Schnellabschuss-Regelung zügig anwenden. "Die Regelung ist pragmatisch, schnell umsetzbar und rechtssicher", so die Sprecherin.
Kritik von der CDU-Landtagsfraktion
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marco Mohrmann, äußerte sich kritisch zur Urteilsbegründung. "Es ist für die Akzeptanz des Wolfes in Niedersachsen nicht hilfreich, dass das OVG die Hürden für den Abschuss von Wölfen erhöht hat", sagte Mohrmann. Der Naturschutzverein Freundeskreis freilebender Wölfe sieht die Begründung des OVG hingegen als Bestätigung dafür, "dass vor Erlass einer Ausnahmegenehmigung die vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen in der Regel angehört werden müssen", sagte Sprecher Hendrik Spiess.
OVG-Urteil zum Wolf ist nicht anfechtbar
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte im März nach mehreren Rinderrissen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover erteilt. Nach Beschwerden von Wolfsschützern hatten sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg als auch das OVG Lüneburg den Schnellabschuss untersagt. Das OVG-Urteil ist nicht anfechtbar.