OVG-Urteil: Wolfsabschuss in der Region Hannover bleibt verboten
Es bleibt dabei: Ein Wolf in der Region Hannover darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat eine Beschwerde einer Landesbehörde am Freitag zurückgewiesen.
Eine Begründung gibt es laut OVG-Sprecher noch nicht. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte bei dem OVG Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg eingelegt. Die Richter hatten den Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover untersagt. Hintergrund des Falls ist die Abschussgenehmigung eines Wolfes aus der Region Hannover, die die Behörde Ende März erstmals im Schnellverfahren erteilt hatte. Innerhalb von neun Monaten hatte es in dem Gebiet fünf Wolfrisse gegeben, wie es zur Begründung hieß. Gegen die Genehmigung hatten Wolfsschützer mehrfach Beschwerde vor Gericht eingelegt und schließlich Recht bekommen.
Schnellabschussgenehmigung nicht mit Bundesnaturschutzgesetz vereinbar
So hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden, dass die Schnellabschussgenehmigung nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar ist, da sie nicht nur auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hat. Denn bei dem Schnellverfahren wird nicht mehr auf eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres gewartet. Stattdessen darf innerhalb von 21 Tagen in einem Radius von 1.000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztieres ein Wolf geschossen werden.
Umweltministerium wartet auf Begründung
Das Bundesministerium für Umwelt (BMUV) teilte mit, dass es die Entscheidung des OVG Lüneburg zur Kenntnis genommen hat und die Begründung prüfen wird, sobald diese vorliegt. "Das BMUV wird sich zeitnah mit den für den Vollzug des Naturschutzrechts zuständigen Bundesländern in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen beraten."