Ein Wolf steht im Wisentgehege Springe. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

Verwaltungsgericht Oldenburg untersagt Abschuss von Wolf

Stand: 05.04.2024 19:35 Uhr

Stopp für den Schnellabschuss eines Wolfes in Niedersachsen: Das Verwaltungsgericht Oldenburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung und hat den umstrittenen Abschuss eines Wolfes untersagt.

Damit gaben die Richterinnen und Richter am Freitag einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" statt, wie das Gericht mitteilte. Die Richter bezweifeln die Rechtmäßigkeit der kürzlich neu gefassten Abschussregelung des Landes: Während bislang nach einem Wolfsriss eine DNA-Analyse abgewartet werden musste und nur der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde, der das Weidetier gerissen hatte, muss bei einem Schnellabschuss nicht mehr die Identität des Tieres nachgewiesen werden. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Schnellabschusserlaubnis sei nach Ansicht der Oldenburger Richter in dieser Hinsicht mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz unzulässig, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ist möglich.

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Meyer zeigt sich verwundert

Die "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Dies ist eine klare Absage gegen das von Minister Meyer angekündigte Testverfahren für Schnellabschüsse", teilte der Verein am Freitag in Essen mit. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) zeigte sich über den Beschluss des Verwaltungsgerichts dagegen verwundert. "Wir prüfen den Beschluss und die Gründe jetzt gründlich", ließ Meyer am Freitag mitteilen. Sein Ministerium sei von der Rechtmäßigkeit des Vorhabens überzeugt, man erwäge, Beschwerde beim OVG in Lüneburg einzureichen.

Schnellverfahren nach Riss eines Rindes

Den Rechtsstreit hatte der Riss eines Rindes bei Hannover ausgelöst. In dem Gebiet waren seit 2023 mehrfach Rinder von Wölfen getötet worden. Mit diesem Umstand begründet das Ministerium das erstmals angewandte Schnellverfahren zum Abschuss von einem Wolf. Das getötete Rind war nach früheren Angaben des Ministeriums Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen. Heckrinder gelten laut Ministerium als sehr robust.

Land hatte das Schnellverfahren ausgesetzt

Zuvor hatte das Land Niedersachsen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs in der Region Hannover ausgesetzt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg auf Basis mehrerer Eilanträge dazu geraten hatte. Die Ausnahmegenehmigung des NLWKN galt seit dem 26. März. Daraufhin hatte zunächst die "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" einen Eilantrag gestellt, um die Genehmigung auszusetzen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies den Antrag im Schnellverfahren zurück, anschließend blieben die Wolfsschützer auch vor dem OVG Lüneburg erfolglos.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 05.04.2024 | 19:00 Uhr

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