Gericht entscheidet: Wolf im Alten Land darf nicht geschossen werden
Der Streit um den Wolfsabschuss im Landkreis Stade geht weiter. Das Verwaltungsgericht hat auf einen Eilantrag von Wolfsschützern reagiert und den Abschuss vorerst gestoppt.
Der Wolf, der im März und April mehrere Deichschafe in Jork (Landkreis Stade) gerissen hatte, darf nicht abgeschossen werden. Das hat das Stader Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und damit die Abschussgenehmigung des Landkreises Stade gestoppt. Der Landkreis habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass es keine zumutbaren Alternativen zum Wolfsabschuss gibt, so das Gericht. Die Richter verweisen insbesondere auf Herdenschutzmaßnahmen, wie wolfsabweisende Zäune.
Landkreis Stade unzufrieden mit Gerichtsentscheidung
Stades Landrat Kai Seefried (CDU) kündigte am Donnerstag an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Er kritisiert, dass das Verwaltungsgericht einige Punkte aus der ausführlichen Stellungnahme des Landkreises nicht hinreichend berücksichtigt habe. Seefried betont außerdem, dass der geforderte Herdenschutz an Deichen nicht umgesetzt werden könne. Mit der Gerichtsentscheidung sieht sich der Landrat darin bestätigt, dass die derzeit geltende Rechtslage den Landkreisen keine Möglichkeit gebe, Wölfe, die immer wieder Schafe reißen, abzuschießen.
Auch andere Gerichte urteilen gegen Wolfsabschüsse
Mehrere Gerichte haben in diesem Jahr bereits gegen Wolfsabschüsse entschieden. Im April hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den vom Land Niedersachsen genehmigten Wolfsabschuss in der Region Hannover gestoppt. In Gebieten mit mehreren Rissen müssten erhebliche Schäden für die Landwirtschaft nachgewiesen werden, begründeten die Richter. Im Mai hat das Verwaltungsgericht Lüneburg eine Abschussgenehmigung aus dem Jahr 2021 für einen Wolf im Landkreis Uelzen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht bemängelte unter anderem, dass der Landkreis den Naturschutzvereinigungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gab.