Kein Rechtsanspruch auf Info zu Wolfs-Abschüssen
Der Landkreis Uelzen muss den Naturschutzbund NABU nicht unaufgefordert informieren, wenn er einen Wolf zum Abschuss freigibt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag eine Klage des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU) abgewiesen. Dem NABU sei es als anerkannter Umweltverein durchaus zuzumuten, sich aktiv, selbstständig und regelmäßig darüber zu informieren, ob eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt wurde, heißt es in der Urteilsbegründung. Dafür müsse ein Antrag gestellt werden, was nach Auffassung des Gerichts aber zumutbar und ausreichend ist. Der NABU wollte vor Gericht erstreiten, dass der Landkreis den Umweltverein zukünftig unaufgefordert über sämtliche Erteilungen informieren muss, um möglichst effektiv gerichtlich dagegen vorgehen könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.