Gericht urteilt erneut gegen Abschussgenehmigung von Wolf
Bereits zum zweiten Mal in kurzer Zeit hat ein Gericht gegen den Abschuss eines Wolfes entschieden. Im aktuellen Fall geht es um die Ausnahmegenehmigung des Landkreises Uelzen im Jahr 2021.
Diese Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes war rechtswidrig, entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Lüneburg am Freitag. Damals hatte ein Wolf Schafe gerissen, der Landkreis genehmigte daher ausnahmsweise den Abschuss.
Trotz Genehmigung: Ein Wolf wurde nicht geschossen
Das Gericht bemängelte nun aber, dass der Landkreis den Naturschutzvereinigungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gab. Außerdem sei das Gebiet, für das die Ausnahmegenehmigung galt, zu groß gewesen. Das wiederum bedeute, dass man nicht mit Sicherheit genau jenen Wolf hätte töten können, der die Schafe gerissen hatte. Die Ausnahmegenehmigung galt damals für die Zeit zwischen dem 15. Januar und dem 30. Juni 2021. Geschossen wurde allerdings kein Wolf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht: Herdenschutz besser prüfen
Auch im Fall einer Abschussgenehmigung in der Region Hannover hat ein Gericht kürzlich pro Wolf geurteilt. Laut dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ist das Schnellabschussverfahren von Wölfen zwar grundsätzlich rechtens, da es nicht gegen geltendes Naturschutzrecht verstoße. In Gebieten mit mehreren Rissen müssten jedoch konkret erhebliche Schäden für die Landwirtschaft nachgewiesen werden. Außerdem soll auch der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden umfassender geprüft werden.