Region Hannover gibt einen Wolf zum Abschuss frei
Die Region Hannover hat per Ausnahmegenehmigung den Abschuss eines Wolfes genehmigt. Um welches Rudel es sich handelt, ist nicht bekannt. Zuletzt gab es Risse bei Burgwedel und am Steinhuder Meer.
Nach Angaben eines Sprechers der Region Hannover gilt die Freigabe ab nächster Woche bis Ende Februar 2024. Grund für die Ausnahmegenehmigung ist demnach, dass sich die Risse des betroffenen Rudels seit dem Frühjahr 2022 häufen. Vor allem waren häufig Tiere betroffen, die sich - anders als beispielsweise Schafe - selber verteidigen können. So wurden mehrere Rinder und Pferde tödlich verletzt. Die Region Hannover erwarte als zuständige untere Naturschutzbehörde aufgrund dieses erlernten Verhaltens zukünftig weitere Vorfälle und habe in Absprache mit dem Landesumweltministerium nun den Abschuss genehmigt, heißt es in einer Mitteilung am Montag.
Auch weitere Tiere des Rudels dürfen abgeschossen werden
Zuvor seien die Interessen des Artenschutzes und der Tierhalterinnen und -halter intensiv abgewägt worden, teilte die Region mit. Und: Wenn innerhalb einer Woche nach einem Riss das Rudel im Umkreis von 150 Metern wieder auftauche, dürfen auch andere Tiere aus der Gruppe abgeschossen werden. Um welches Rudel es sich handelt, wollte die Region nicht sagen - zum Schutz aller Beteiligten, wie es heißt. Nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) soll es sich um den Burgdorfer Problemwolf mit der Kennung "GW950m" handeln. Er soll auch für den Riss des Ponys von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) verantwortlich sein. Die jüngsten Angriffe in der Region Hannover gab es im August bei Burgwedel und am Steinhuder Meer.
Wer darf einen Wolf zum Abschuss freigeben?
"In Deutschland sind die Bundesländer für das Wolfsmanagement verantwortlich", heißt es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). "Daher obliegt es den einzelnen Bundesländern beziehungsweise den in den Bundesländern für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, letale Entnahmen vorzunehmen. Ob diese dann auf lokaler Ebene mit der Jägerschaft oder geschulten Experten zusammenarbeiten, liegt im Ermessensspielraum der Behörden", so das BMUV.