Rathausaffäre: Hannovers Ex-OB Schostok scheitert mit Revision
Im juristischen Nachspiel der Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Schostok, vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Er war wegen Untreue durch Unterlassen verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte mit, dass er die Revision von Stefan Schostok (SPD) gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover verworfen habe. Das Landgericht hatte den Oberbürgermeister, der nach Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgetreten war, vor etwa einem Jahr wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Dabei ging es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die Schostoks Büroleiter zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Noch nicht entschieden hat der BGH über die Revision der Staatsanwaltschaft.
BGH hatte erstes Urteil aufgehoben
Im April 2020 hatte das Landgericht Hannover Schostok vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, sein Ex-Büroleiter hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen erhalten. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, weshalb ein erneuter Prozess notwendig wurde, der im März 2022 endete. Der frühere Büroleiter wurde freigesprochen.