Niedersachsen: CDU fordert schnellere Einführung der Fußfessel
Elektronische Fußfesseln könnten Opfer häuslicher Gewalt in Niedersachsen künftig schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Arbeit. Der CDU geht das nicht schnell genug.
"Dass wir die Fußfessel einsetzen wollen zukünftig, ist unstrittig", stellte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) jetzt im Landtag klar. Das Bekenntnis allein genügt der CDU-Abgeordneten Birgit Butter jedoch nicht. "Unbestritten versucht jeden Tag ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu ermorden und beinahe jeden Tag stirbt tatsächlich eine Frau durch einen Femizid", sagte Butter und fordert von Ministerin Behrens, den Gesetzesentwurf schneller auf den Weg zu bringen. "Jeder Tag zählt."
Niedersachsen: Häusliche Gewalt nimmt zu
360 Mädchen und Frauen wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts im Jahr 2023 Opfer von Femiziden. Als Femizid werden Tötungsdelikte bezeichnet, bei denen Frauen wegen ihres Geschlechts getötet werden. In Niedersachsen nahm zudem die häusliche Gewaltzuletzt zu. Die von der Polizei registrierten Taten stiegen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2.670 auf 32.545.
Innenministerin: CDU blockiert bundesweite Einführung
Innenministerin Behrens warf der CDU indes vor, eine bundesweite Einführung der Fußfessel im Gewaltschutzgesetz im Bund blockiert zu haben. "Mit dieser bundesweiten Regelung wäre es möglich gewesen, dass Betroffene ihrerseits einen Antrag auf Anordnung einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter stellen können", sagte sie. Das Land wolle ergänzend im Polizeigesetz regeln, dass nach gerichtlicher Anordnung die Polizei die Fußfessel einsetzen kann.
Grüne und SPD für permanente Überwachung durch Fußfessel
Auch die Grünen-Abgeordnete Evrim Camuz fordert schnelles Vorgehen. Sie plädierte außerdem für das spanische Modell, das SPD und Grüne befürworten. Dabei wird mit GPS-Daten permanent überwacht, dass die Distanz zwischen Täter und Opfer weit genug ist - auch außerhalb vom Zuhause des Opfers. Betroffene sollen sich so weniger einschränken müssen. Im Vorschlag der CDU ist hingegen nur vorgesehen, dass die Fußfessel in einem bestimmten Radius um die Wohnung des Opfers gilt.
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