Lachgas aus dem Automaten: Lauterbach kündigt strengere Regeln an
Snack-Automaten in Gifhorn geben Lachgas aus. Der Stadtelternrat ist dagegen und hat dem Bundesgesundheitsminister geschrieben. Lauterbach hat nun reagiert und will den Verkauf der Partydroge eindämmen.
Die drei kritisierten Automaten stehen in Gifhorn in der Nähe von Schulen, einem Kindergarten und einem Jugendzentrum. "Wir müssen uns fragen, warum der Verkauf von solch gefährlichen Substanzen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zulässig ist", sagte Stadtelternratsvorsitzender Christopher Finck am Mittwoch. Der Bund müsse die geltenden Regeln prüfen und verschärfen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse in Schulen für mehr Aufklärung über die Partydroge sorgen und für ein generelles Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige eintreten. Auch Erwachsene sollten nach Ansicht der Elternvertreter Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt nicht mehr kaufen dürfen. So hatte es die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) vorgeschlagen.
Lauterbach sieht erhebliches Gesundheitsrisiko in Lachgas
Bundesgesundheitsminister Lauterbach reagierte noch am Mittwoch auf die Kritik von Eltern und Ärzten. Er kündigte an, den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Menschen einzudämmen. Es sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko und keine Kleinigkeit, sagte Lauterbach. Er halte es nicht für vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder "Spätis" (Spätkaufläden) verkauft werde, insbesondere nicht an Kinder und Jugendliche. Er sei dazu mit den zuständigen Ressorts der Regierung im Gespräch, sodass man hoffentlich bald zu Regelungen kommen werde. "Es kann auf keinen Fall so bleiben, wie es jetzt ist", so Lauterbach.
Land prüft Bundesratsinitiative zu Regeln für Verkauf
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) ist auch dafür, den Verkauf von Lachgas zu regulieren und macht zusätzlich politischen Druck. "Unser Haus prüft gerade in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium eine entsprechende Bundesratsinitiative", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Mittwoch. Derzeit scheine es sinnvoll, Lachgas in das Psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufzunehmen, das novelliert werden soll. In mehreren europäischen Ländern sei der Verkauf deutlich eingeschränkt worden, um Kinder und Jugendliche zu schützen, hieß es.
CDU sieht Niedersachsen in der Vorreiterrolle
Die CDU-Fraktion im Landtag ist ebenfalls für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Niedersachsen müsse eine Vorreiterrolle übernehmen und umgehend eine Bundesratsinitiative für strengere gesetzliche Regelungen starten. "Wir appellieren an die Landesregierung, ihren Entwurf schnellstmöglich zu finalisieren und umzusetzen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher Volker Meyer am Mittwoch.
Automaten-Betreiber: Lachgas gibt es erst ab 18 Jahren
Der Stadtelternrat hatte die örtlichen Behörden Anfang Mai aufgefordert, gegen das Angebot in den Snack-Automaten vorzugehen. Der Betreiber der Automaten betont derweil, dass es die Lachgaskartuschen sowohl in seinem Tabakladen als auch im Automaten erst ab 18 Jahren gebe. Dafür müssten sich die Käuferinnen und Käufer ausweisen.
Lachgas dient zum Sahneschäumen, für Narkosen und als Partydroge
Verkauf und Erwerb von Lachgas sind in Deutschland legal. In kleinen Mengen wird es etwa in der Gastronomie zum Aufschäumen von Sahne genutzt. Die Kartuschen in den Automaten in Gifhorn werden laut Hersteller zu diesem Zweck produziert. Es gibt sie in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Pfefferminze und Kokos, die die Sahne aromatisieren sollen. In Zahnartzpraxen wird Lachgas als Narkosemittel eingesetzt. Der private Konsum durch Kinder und Jugendliche kann riskant sein. Lachgas könne Bewusstlosigkeit, Blutbildstörungen, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden verursachen, heißt es etwa von der Ärztekammer Niedersachsen.