Gericht weist Klimaklage von Biobauer gegen VW ab
Der Biobauer Ulf Allhoff-Cramer hat vor Gericht eine Niederlage gegen Volkswagen erlitten. Das Landgericht Detmold wies eine Klimaklage des Landwirts gegen den Autobauer aus Wolfsburg am Freitag ab.
Allhoff-Cramer wollte mit der Klage erreichen, dass VW ab 2030 keine Autos mit Verbrennermotor mehr bauen darf. Die Richter wiesen die Klimaklage "insgesamt als unbegründet" ab. Es sei dem Konzern überlassen, "wie er eine schon eingetretene Beeinträchtigung beseitigt oder eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung verhindert", hieß es in der Begründung. Es sei zudem fraglich, ob der Verzicht auf Verbrennermotoren die Klimaerwärmung verhindern werde. Die Klimaschutz-Organisation Greenpeace, die Allhoff-Cramer und weitere Kläger unterstützt, kündigte an, in Berufung zu gehen.
Kläger sieht Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoß und Dürren
Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser sagte, das Urteil sei "enttäuschend". Er unterstellte dem Gericht, sich mit der Argumentation der Klägerseite nicht auseinandersetzen zu wollen. Biobauer Allhoff-Cramer hatte in der Klageschrift angeführt, dass es einen Zusammenhang zwischen den CO2-Emissionen des Konzerns und Ernteausfällen auf seinem Hof bei Detmold (Nordrhein-Westfalen) gebe. Der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß führe zu Erderwärmung und in der Folge zu einem Anstieg von Dürren und Starkregenfällen.
VW hebt eigene Leistung bei Dekarbonisierung hervor
Volkswagen nahm den Gesetzgeber in die Pflicht. Ihm obliege es, "den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten". Klagen gegen "einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage", teilte der Konzern am Freitag mit. Man unternehme "beispiellose" Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Die Herausforderungen der Klimakrise seien nicht allein zu bewältigen.
Landgericht Braunschweig weist ebenfalls Klimaklage ab
Das Landgericht Braunschweig hatte in der vergangenen Woche eine ähnliche Klage abgewiesen. Die Kläger hatten sich in diesem Verfahren auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 berufen. Demnach haben künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz. Die Braunschweiger begründeten das Urteil ähnlich wie die Richter in Detmold: Eine konkrete Verantwortung von Volkswagen für die Schäden durch den Klimawandel seien nicht zu belegen. Greenpeace hatte auch in diesem Fall den Gang in die nächste Instanz angekündigt.