EuGH-Urteil zu Thermofenstern: Neue Klagen gegen VW?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag geurteilt, dass Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit sogenannten Thermofenstern in Zukunft leichter Schadensersatz vom Hersteller fordern können.
Der EuGH in Luxemburg hat ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. Dabei muss seitens des Herstellers keine Betrugsabsicht vorliegen, um Anspruch auf Schadenersatz zu haben. Es reicht die Fahrlässigkeit. Im jetzt entschiedenen Fall ging es um einen Kunden von Mercedes. Das Urteil des EuGH muss nun auf Deutschland übertragen werden. Der Bundesgerichtshof will sich am 8. Mai mit dem Thema befassen. Bislang hat der BGH Schadensersatzansprüche wegen installierter Thermofenster durchweg abgelehnt.
Thermofenster regulieren Abgas-Reinigung
Beim so genannten Thermofenster handelt es sich um eine Technik zur Abgasreinigung, die sich an der Außentemperatur orientiert. Das führt dazu, dass die Abgase eines Dieselmotors gut gereinigt werden, wenn es draußen nicht zu kalt oder zu warm ist - sich die Temperatur also innerhalb dieses Fensters befindet. Andernfalls wird die Abgasreinigung gedrosselt oder abgeschaltet. Nach Angaben der Hersteller soll das den Motor schützen. Bislang teilte das Kraftfahrtbundesamt diese Einschätzung.
Volkswagen gibt sich nach Urteil gelassen
Das Urteil des EuGH könnte vor allen Dingen diejenigen Dieselbesitzer betreffen, deren Klagen noch nicht vor einem deutschen Gericht verhandelt wurden. Allein beim BGH gibt es 1.900 Fälle, die noch offen sind. Von VW in Wolfsburg hieß es am Dienstag zu dem Urteil: "Der EuGH beantwortet hier abstrakte rechtliche Fragen, die allein die Auslegung des Europarechts betreffen." Es sei nach wie vor Aufgabe der nationalen Gerichte zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadenersatzansprüche bestehen. Das wird nun Aufgabe des BGH Anfang Mai sein.