Braunschweig: Gericht bestätigt Waffenverbot für Rechtsextremisten
Ein verhängtes Waffenverbot für einen Rechtsextremisten bleibt bestehen. Das entschied das Braunschweiger Verwaltungsgericht am Dienstag. Auch ein weiterer Mann, der in rechten Kreisen aktiv war, muss vorerst auf Waffen verzichten.
Geklagt hatten die Männer gegen jeweils von der Stadt Braunschweig und der Stadt Wolfsburg verhängte Waffenverbote. Die Städte hatten ihnen den Besitz einiger eigentlich erlaubnisfreier Waffen untersagt - das sei den Behörden möglich, um Gefahren für die Sicherheit zu verhüten, heißt es im entsprechenden Gesetzestext. Insbesondere mit Blick auf den ersten Kläger - einen Mann aus Braunschweig - sei die Entscheidung unabhängig von dessen politischer Gesinnung gefallen, betonte das Gericht.
Mann aus Braunschweig bewahrte Armbrust in Wohnung auf
Im ersten Fall ging es um ein Waffenverbot, das die Stadt Braunschweig nach dem Fund eines verbotenen Schlagrings sowie weiterer, erlaubnisfreier Waffen gegen einen Mann aus Braunschweig verhängt hatte. Der Anwalt des Klägers argumentierte, dieser müsse sich wegen seiner politischen Einstellung schützen. In der Wohnung des Bundesvorstandsmitglieds der rechtsextremistischen Kleinstpartei "Die Rechte" waren bei einer Hausdurchsuchung unter anderem griffbereit positionierte Einhandmesser und eine Armbrust gefunden worden. Auch Reizgas stand den Angaben zufolge bereit, ein Schlauch führte durch die Türzarge. Dem Richter zufolge sah all das nicht nach Notwehr aus, er wies die Klage des Mannes gegen das Waffenverbot ab.
Wolfsburger drohte mit Schreckschusswaffe
Im zweiten Verfahren vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht ging es um das Waffenverbot gegen einen Mann aus Wolfsburg. Dieser soll einem anderen Autofahrer 2021 im Straßenverkehr eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten haben. Noch während des damals laufenden Verfahrens hatte die Stadt Wolfsburg das Waffenverbot verhängt - und war damit zu voreilig, wie das Verwaltungsgericht jetzt anerkannte. Die Klage mündete nun in einen Vergleich, das Waffenverbot werde noch einmal frühestens 2027 überprüft. Der Wolfsburger Kläger stammt aus der rechtsextremen Szene, er war unter anderem bei der NPD aktiv.