Zu Unrecht in U-Haft: Mehr Menschen in Niedersachsen entschädigt
Weil sie zu Unrecht in Untersuchungshaft saßen, haben im vergangenen Jahr mehr Menschen in Niedersachsen eine Entschädigungszahlung erhalten. Auch die Höhe der Zahlungen ist zuletzt gestiegen.
42 zu Unrecht Inhaftierte wurden 2023 entschädigt. Im Vorjahr waren es 34 Menschen, teilte das niedersächsische Justizministerium mit. Ein Mensch saß demnach im vergangenen Jahr zudem zu Unrecht in einer einstweiligen Unterbringung. Dazu zählen etwa psychiatrische Einrichtungen. Die Summe der Entschädigungszahlungen lag 2023 bei rund 345.000 Euro, im Vorjahr bei knapp 324.000 Euro.
Justizministerium: Inhaftierung nicht rechtswidrig
Anspruch auf Enschädigungszahlungen haben nach Angaben des Justizministeriums Menschen, die in U-Haft saßen und freigesprochen wurden oder gegen die das Verfahren eingestellt wurde. Das bedeute nicht, dass die Inhaftierung rechtswidrig gewesen ist, betonte eine Sprecherin. "Zum Zeitpunkt der Anordnung der Untersuchungshaft lag ein dringender Tatverdacht gegen die Betroffenen vor und damit auch die Voraussetzung für eine entsprechende Strafverfolgungsmaßnahme", so die Sprecherin.
Entschädigungszahlungen wurden 2020 erhöht
Nach Angaben des Justizministeriums sind die jährlichen Entschädigungszahlungen seit 2020 deutlich gestiegen. Hintergrund ist ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz, mit dem die Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte erhöht wurde - von 25 auf 75 Euro pro Tag. Die Zahl der betroffenen Menschen bewege sich seit 2019 recht konstant im mittleren zweistelligen Bereich, so das Ministerium.