Ein Justizvollzugsbeamter steht im Innenhof eines Gefängnisses. © NDR Foto: Julius Matuschik

Zahl der Häftlinge mit Ersatzfreiheitsstrafe steigt

Stand: 10.08.2023 09:58 Uhr

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss ersatzweise in Haft. In Niedersachsen ist die Zahl der Menschen, die deswegen im Gefängnis sitzen, gestiegen. Mit finanziellen Folgen für das Land.

Laut Justizministerium in Hannover sitzen aktuell niedersachsenweit 339 Insassen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab - bei insgesamt 4.751 Inhaftierten. Ihr Anteil an allen Häftlingen liege damit bei rund 7 Prozent. Das ist knapp ein Prozent mehr als 2022, als 273 Insassen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Die Zahl der Tage, die der jeweilige Häftling hinter Gittern verbringen muss, entspreche den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde, erklärte ein Ministeriumssprecher. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe liege bei einem Tag.

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Ersatzfreiheitsstrafen kosten Land jährlich mehrere Millionen

Da Ersatzfreiheitsstrafen das Land Niedersachsen laut Landesregierung jährlich mehrere Millionen Euro kosten, sich negativ auf die Resozialisierung auswirken und meist arme Menschen treffen, will die rot-grüne Koalition "Spielräume zur Reduzierung" nutzen. "Niedersachsen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern", sagte der Sprecher des Justizministeriums. Normalerweise soll niemand seine Haft antreten müssen, ohne dass vorher zumindest versucht wurde, mit dem Betroffenen zu sprechen.

Drei Ansätze, um Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern

Der Sprecher nennt weiter drei Ansätze, um Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern: Seit Sommer 2020 kann die Gerichtshilfe mit den Betroffenen nach einer Lösung suchen, um Geldstrafen zu bezahlen. Außerdem können die Betroffenen unter Bewachung des Justizsozialdienstes gemeinnützige Arbeit übernehmen - beispielsweise die Pflege von Kinderspielplätzen oder Reinigungsarbeiten in einem Krankenhaus. Zudem gibt es nach Angaben des Sprechers seit 2010 ein Projekt, in dem ermittelt wird, welche Rate für den Verurteilten oder die Verurteilte tragbar ist. Der Betroffene trete seine Einkünfte an die Anlaufstelle ab, die dann die Ratenzahlung übernehme.

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Aktuell | 10.08.2023 | 10:00 Uhr

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