Wichtige Fragen rund um die Stimmabgabe zur Bundestagswahl

Stand: 23.02.2025 11:01 Uhr

Sechs Millionen Menschen aus Niedersachsen sind heute bei der Bundestagswahl wahlberechtigt - für alle gelten dieselben Regeln beim Verhalten im Wahllokal. Eine lautet: nicht den Stimmzettel unterschreiben.

von Torben Hildebrandt und Jürgen Gemen

Bis dahin aber darf noch eifrig argumentiert und diskutiert werden - zum Beispiel im Freundes- oder Familienkreis. Allerdings bitte nicht im Wahllokal: Auch wenn es Wahl-Lokal heißt, ist es doch keine Kneipe, kein Stammtisch. Parolen sind da unerwünscht - und im Zweifel kann der Wahlvorstand auch Leute rausschmeißen.

Kann man beim Wahlvorgang etwas falsch machen?

Ein paar Regeln gibt’s schon - so auch für das Verhalten im Wahllokal. Zum Beispiel: Fotos machen. Da gilt: Besser nicht! Selfies in der Wahlkabine sind sogar ausdrücklich verboten, denn die Wahl ist ja geheim. Und deshalb ist es auch nicht erlaubt, zu zweit in die Wahlkabine zu gehen. Das bedeutet: Auch Kinder dürfen streng genommen nur mit, wenn sie nicht erkennen oder lesen können, was Mama oder Papa wählen.

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Bitte nicht den Wahlzettel unterschreiben

Und auch, wenn man es kaum glaubt: Ein Fehler kommt tatsächlich immer wieder vor. Manche Wähler unterschreiben ihre Stimmzettel mit ihrem Namen. Ganz nach dem Motto: Ordnung muss sein. Hier gilt: Machen Sie das auf gar keinen Fall! Auf den Wahlzettel gehören nur die Kreuze für die beiden Stimmen, die man bei der Bundestagswahl hat. Falls ein Stimmzettel unterschrieben oder mit anderen Bemerkungen versehen ist, die eine geheime Wahl in Frage stellen, ist der Wahlzettel höchstwahrscheinlich ungültig. Erst- und Zweitstimme werden dann nicht gezählt.

Wahlbetrug? So etwas gibt es doch nur im Ausland, oder?

Dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht, stehen die vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie geben die Wahlzettel heraus, unter Zeugen öffnen und leeren sie um 18 Uhr die Wahlurnen, zählen akribisch und protokollieren alles penibel. Passt etwas nicht oder ergibt die Gegenprobe, dass etwas nicht stimmt, wird so lange neu ausgezählt, bis der Fehler gefunden ist. Glauben Sie nicht? Dann gehen Sie doch einfach selbst ins Wahllokal, denn in Deutschland ist es ausdrücklich erlaubt, dass wir alle beim Auszählen der Stimmen dabei sein dürfen.

Also ist Wahlbetrug ausgeschlossen?

Ganz ausgeschlossen nicht, schon gar nicht bei bundesweit knapp 60 Millionen Wahlberechtigten. Es hat in der Vergangenheit immer mal wieder vereinzelte Fälle gegeben. Meistens bei Kommunalwahlen oder bei der Briefwahl, wie vor knapp zehn Jahren in Quakenbrück. Fünf Kommunalpolitiker haben da die Briefwahl manipuliert. Sie flogen auf und wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bei einer Kommunalwahl vor mehr als 20 Jahren in Bayern war es richtig krass: da hatten zwei CSU-Stadträte Wahlzettel manipuliert. Auch das flog auf. Die beiden mussten zusammen rund 140.000 Euro Strafe zahlen. Die Wahlen wurden wiederholt, auch die Extra-Kosten von noch mal über 100.000 Euro mussten die beiden Wahlfälscher zahlen.

Kommt es bei der Wahl wirklich auf jede Stimme an?

Ja, das ist absolut möglich und zeigt sich auch immer mal wieder. Vor mehr als 20 Jahren zum Beispiel. Da wollte Edmund Stoiber einen gewissen Gerhard Schröder stürzen. Stoiber feierte schon, aber dann fehlten ihm doch 6.027 Stimmen - und das bei rund 60 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland. Knapp war es auch 2019 in Thüringen. Da schaffte es die FDP gerade so in den Landtag: 73 Stimmen mehr als notwendig retteten den Liberalen den Einzug ins Parlament. Und auch bei uns in Niedersachsen war es mal richtig knapp. 2013 verlor die CDU wegen 334 Stimmen den Wahlkreis Hildesheim - und Ministerpräsident McAllister deshalb sein Amt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Hallo Niedersachsen | 22.02.2025 | 19:30 Uhr

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