Wahlmann zu Bauernprotesten: Wer Straftat begeht, muss bestraft werden
Niedersachsens Justizministerin Wahlmann fordert konsequente Strafen für Landwirte, die im Zuge der Bauernproteste Straftaten begehen. Unter anderem in Bremerhaven waren Bauernproteste zuletzt eskaliert.
Grundsätzlich habe jeder das Recht zu sagen, was er oder sie denkt - "und das kann gerne auch laut und unbequem sein", sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dem NDR Niedersachsen am Mittwoch. Wo aber die Grenze zu Straftaten überschritten werde, da müsse der Staat eingreifen. "Das ist eigentlich egal, ob das Klimaaktivisten sind oder Bauern. Wenn man Straftaten begeht, dann wird man eben auch bestraft." Über die Forderung der Justizministerin nach konsequenten Strafen hatte zuerst die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet.
Ziel der Proteste strafrechtlich nicht relevant
In strafrechtlicher Hinsicht spiele der Hintergrund der Proteste keine Rolle, so Wahlmann - "selbst wenn das Ziel noch so bewundernswert oder noch so gut ist". "Wenn man zum Beispiel andere Menschen nötigt, wenn man andere Menschen bedroht, wenn man Menschen beleidigt, verleumdet, dann muss der Staat eingreifen", sagte die Ministerin.
Über 100 Anzeigen nach Protesten in Bremerhaven
Am vergangenen Freitag waren in Bremerhaven Proteste von Landwirten eskaliert. Nach Angaben der Polizei versuchten einige der Protestierenden, mit ihren Traktoren eine Sperre der Polizei zu durchbrechen, und fuhren dabei gezielt auf die Beamten zu. Wie Radio Bremen nun berichtet, erstellte die Polizei Anzeigen wegen Nötigung gegen alle 110 Teilnehmer der Straßenblockade. Zudem seien zwei Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und eine wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gestellt worden.
Straftaten auch bei A2-Blockade bei Braunschweig?
Ebenfalls am Freitag blockierten rund 40 Trakoren die A2 bei Braunschweig mit Mist, Reifenteilen und Baumstämmen. Die Strecke musste für knapp acht Stunden gesperrt werden. Justizministern Wahlmann sagte dem NDR, sie gehe davon aus, dass dabei auch Straftaten begangen wurden. "Zum Beispiel kommt Nötigung in Betracht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, und es kommen auch Ordnungswidrigkeiten in Betracht." Das werde von den Staatsanwaltschaften geprüft.