Ulrich Lilie Präsident der Diakonie Deutschland © Diakonie Foto: Thomas Meyer
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AUDIO: Bürgergeld: "Es geht um Qualifizierung und Beratung" (9 Min)

Vermittlungsausschuss macht Weg frei für Bürgergeld

Stand: 24.11.2022 09:34 Uhr

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwoch den Weg für das Bürgergeld freigemacht. Niedersachsens Ministerpräsident Weil hat die Einigung als "guten Kompromiss" bezeichnet.

"Ich freue mich, dass der Vermittlungsausschuss heute mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen Weg zum Bürgergeld gefunden hat", sagte Landeschef Stephan Weil (SPD) am Mittwochabend. Für ihn sei entscheidend, dass Fortbildung und Qualifizierung künftig Vorrang hätten. "Es geht nicht um die Vermittlung in den nächstbesten Job, der viele Betroffene bei nächster Gelegenheit wieder zum Job-Center zurückführt. Das ist eine immer wieder gemachte Erfahrung und darf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht so bleiben." Dieser Kern des Gesetzesvorhabens sei unangetastet geblieben. In anderen wichtigen Fragen seien Bundestag und Bundesrat aufeinander zugegangen. "Diese Gemeinsamkeit ist ein Wert an sich", sagte Weil weiter. Stimmen Bundestag und Bundesrat am Freitag dem Gesetz zu, wäre der Weg frei für den Start des Bürgergeldes zum 1. Januar.

Linke kritisiert, dass Regelsätze unzureichend seien

Kritik am Ergebnis des Vermittlungsverfahrens kam unter anderem von der Linken. So sollen Alleinstehende künftig 502 statt 449 Euro bekommen. Gesine Lötzsch (Linke), stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, sagte, das Gesetz sei "auf Druck der Union und Hand in Hand mit der FDP" nicht verbessert, sondern verschlechtert worden. Die Anhebung der Regelsätze reiche bei Weitem nicht.

CDU setzt bei Bürgergeld-Kompromiss schärfere Sanktionen durch

In dem neuen Gesetzentwurf sind schärfere Sanktionsmöglichkeiten und ein geringeres Schonvermögen als ursprünglich geplant festgeschrieben. Darauf hatte die Union bestanden. Auf Druck von CDU/CSU wird zudem nur noch ein Jahr lang bei der Unterkunft der Bedarf in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, danach muss die Unterkunft angemessen sein. Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung waren dafür zwei Jahre vorgesehen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 24.11.2022 | 08:00 Uhr

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