Trotz Kritik: Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Ein komplizierter Name für ein Gesetz, das Klarheit schaffen will. Kritik kommt unter anderem aus Niedersachsen.
Durch dieses Gesetz soll es den Patientinnen und Patienten möglich werden, sich über Angebote und Qualität der einzelnen Krankenhäuserzu informieren, um so besser entscheiden zu können, wo sie sich behandeln lassen wollen. Für den stellvertretenden gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis aus Braunschweig, ist das Gesetz "ein erster wichtiger Baustein der längst überfälligen Krankenhausreform".
Spezialisierung und Stufen-System
Ziel der Reform ist es, dass nicht mehr jedes Krankenhaus alles anbieten soll. Stattdessen sollen sich die Kliniken spezialisieren. Manche Häuser würden dann nur noch eine Grundversorgung anbieten. Und das würden Patienten unter anderem durch das Krankenhaustransparenzgesetz erfahren können. Denn dafür sollen den Krankenhäusern bestimmte Versorgungsstufen zugeordnet werden: Versorgungsstufe 1 steht für Basisversorgung, die Stufe 3 dagegen für eine umfassende Versorgung.
CDU: Gesetz beschleunigt Kliniksterben
Dieser Aspekt sorgte bereits im Vorfeld für Kritik: Viele Kliniken befürchten, dass sich durch diese Einteilung nur noch wenige Patienten für Krankenhäuser mit einer Basisversorgung entscheiden werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, sprach deshalb von einer kalten Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft. Besser wäre es, so Sorge, wenn der Bund den Kliniken stattdessen finanziell helfen würde, um unkontrollierte Insolvenzen zu verhindern.
Kritik auch aus Niedersachsen
Auch der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte sich im Vorfeld gegen das Krankenhaustransparenzgesetz ausgesprochen. Das Gesetz bedeute einen hohen bürokratischen Aufwand für die Kliniken und würde die Patienten nur verwirren, so Philippi. Denn die Länder würden den Krankenhäusern später - nach dem Beschluss über die eigentliche Krankenhausreform - erneut Versorgungsstufen zuordnen. Sein Fazit: "Das sogenannte Transparenzgesetz braucht zum jetzigen Zeitpunkt und in dieser Form niemand." Zuerst sollte die Krankenhausreform beschlossen werden, sagte Philippi.