Streit um Lohnkürzung: Erfolg vor Gericht für VW-Betriebsräte
Im Streit um die Kürzung der Bezüge von VW-Betriebsräten haben Gerichte in Braunschweig und Emden den Klagen von drei Arbeitnehmervertretern Recht gegeben. Die Urteile könnten richtungsweisend sein.
Das Arbeitsgericht Braunschweig erklärte am Mittwoch die beiden Gehaltskürzungen von zwei Betriebsräten aus Wolfsburg und Salzgitter für unwirksam. Auch in einem weiteren Fall in Emden verbuchte der Kläger einen Erfolg, wie ein Gerichtssprecher sagte.
VW reagierte auf BGH-Entscheidung
VW hatte den Betriebsräten aus Wolfsburg und Salzgitter das Monatsgehalt um 640 Euro sowie 280 Euro gekürzt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hatte im Januar enge Grenzen für die Bezahlung von Betriebsratsmitgliedern gesetzt und die sogenannte "hypothetische Karriere" nahezu ausgeschlossen.
Braunschweiger Richterin hält bisherige Praxis für korrekt
Das Arbeitsgericht Braunschweig sah das anders. Die Richterin hob hervor, dass die bisherige Praxis, langjährige Betriebsratsmitglieder in bestimmten Fällen höher einzustufen, völlig korrekt sei. Die Richterin kritisierte auch die BGH-Entscheidung: Diese sei in Teilen lapidar. Es gebe überhaupt keine klaren Hinweise, wie zu verfahren sei.
Urteile mit Signalwirkung?
Auf die drei Arbeitsgerichtsprozesse in Niedersachsen hatten Betriebsräte und Unternehmen aus ganz Deutschland mit Spannung geschaut. Die drei Fälle, die erster Instanz gegen VW ausgingen, waren die ersten von zahlreichen Verfahren, die noch anstehen. Allein in Braunschweig rechnet die Justiz mit etwa 25 Arbeitsgerichtsverfahren.