Das Bild zeigt ein Portrait von Professor Doktor Roland Schwarze von der Leibniz Universität Hannover. © Liebniz Universität hannover

Gehälter für den Betriebsrat bei VW: Warum ist es so schwierig?

Stand: 05.07.2023 07:58 Uhr

Die Arbeitsgerichte in Braunschweig und Emden verhandeln Klagen von VW-Betriebsräten gegen Gehaltskürzungen, die VW bei ihnen vorgenommen hat. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Im Januar hat der BGH enge Grenzen für die Bezahlung von Betriebsratsmitgliedern gesetzt. VW hat daraufhin zahlreiche Löhne reduziert, fordert in einigen Fällen sogar Rückzahlungen. Aber warum gibt es überhaupt mit der Bezahlung von Betriebsräten so viele Schwierigkeiten? Ein Gespräch mit Professor Roland Schwarze vom Institut für Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der Leibniz Universität Hannover.

Warum ist es überhaupt so schwierig, Betriebsräte richtig zu bezahlen?

Professor Roland Schwarze: Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind die Betriebsratsmitglieder ehrenamtlich tätig. Sie werden für ihre Tätigkeit von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Arbeitsentgelt weiter. Bei Unternehmen mit großen Belegschaften werden manche Betriebsratsmitglieder gänzlich von der Arbeit freigestellt und sind dann oft über viele Jahre oder Jahrzehnte nur für den Betriebsrat tätig. Da man in solchen Fällen nicht weiß, wie sich die Karriere entwickelt hätte, orientiert sich das Gehalt nach dem Gesetz an der "betriebsüblichen" beruflichen Entwicklung, also so in etwa an einer durchschnittlichen Karriere.

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Was ist das besondere Problem bei VW?

Schwarze: Bei VW hat sich das Entgelt an der Arbeit im Betriebsrat orientiert, also an der Qualifikation und Verantwortung, die diese Tätigkeit mit sich bringt. Der BGH hat unlängst in einem Strafverfahren gegen VW-Manager klargestellt, dass das unzulässig ist.

Können Gehaltszahlungen auch eine Straftat darstellen?

Schwarze: Ja, für den, der zahlt. Der BGH hat klargestellt, dass sich Arbeitgeber bzw. Personalleiter strafbar machen können, die Betriebsräte auf diese Weise bezahlen. Der Verdacht lautet dann auf Begünstigung und Veruntreuung von Aktionärsvermögen. Das ist der Grund, warum VW seine Zahlungspraxis ändert.

VW fordert in einigen Fällen sogar Rückzahlungen - ist das rechtlich überhaupt möglich?

Schwarze: Grundsätzlich ja. Es gibt allerdings einige Hürden. Unter anderem kann die Zahlung nicht zurückverlangt werden, wenn die Handelnden bei VW wussten, dass Zahlungen rechtswidrig und damit ohne Rechtsgrundlage erfolgt sind.

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Hallo Niedersachsen | 05.07.2023 | 19:30 Uhr

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