Niedersachsen: Bürger wehren sich gegen Grundsteuer-Bescheide
Niedersachsens Finanzämter müssen eine Flut von Einsprüchen gegen Grundsteuer-Bescheide bearbeiten. Bislang sind rund 288.000 Widersprüche bei den Behörden eingegangen - die Gründe sind unterschiedlich.
Das neue Grundsteuermodell soll einfach und nachvollziehbar sein. Viele Haus- und Grundeigentümer sehen das allerdings anders. Bislang sind in Niedersachsen rund 288.000 Einsprüche gegen die Bescheide der Finanzämter eingegangen. Das hat das Finanzministerium auf Anfrage des NDR Niedersachsen mitgeteilt. Die Gründe für die Widersprüche sind unterschiedlich: Einige Eigentümer halten die Bescheide schlicht für falsch. Andere wollen ihre Angaben aus der Steuererklärung korrigieren. Dann wird die alte Erklärung im Elster-Portal durch eine neue ersetzt. Und wiederum andere Eigentümer haben verfassungsrechtliche Zweifel und vorsorglich Einspruch eingelegt.
Erinnerungsschreiben: Quote steigt auf über 95 Prozent
Die Finanzämter prüfen alle Beschwerden. Wenn sich Einsprüche als berechtigt herausstellen, verschicken die Behörden neue, korrigierte Bescheide. Laut Finanzministerium werden die Widersprüche bereits abgearbeitet. "Der Arbeitsschwerpunkt liegt jedoch auf der Bearbeitung der eingereichten Erklärungen", sagte eine Sprecherin. In den vergangenen Wochen haben auch immer mehr Nachzügler ihre Grundsteuer-Erklärungen eingereicht: Das Finanzministerium hat bislang mehr als 3,4 Millionen Eingänge verzeichnet. Das entspricht einer Quote von mehr als 95 Prozent. Zuletzt hatten die Finanzämter Erinnerungsschreiben verschickt und darin auch mit Verspätungszuschlägen gedroht. Offenbar haben diese blauen Briefe gewirkt. Wer trotz Erinnerung weiter nicht reagiert, muss sich auf 25 Euro pro Monat einstellen - rückwirkend ab 1. Februar.
In Niedersachsen weiter keine Musterklagen
Unterdessen laufen in mehreren Bundesländern Musterklagen gegen die neue Grundsteuer. Steuerzahlerbund und Eigentümerverband "Haus und Grund" halten die Berechnung für verfassungswidrig. In Niedersachsen sind keine Musterklagen eingegangen - das Land hat eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Experten halten den niedersächsischen Weg für nachvollziehbar, anders als das Bundesmodell.