Grundsteuer: Millionen Einsprüche gegen Bescheide
In diesen Wochen verschicken die Finanzämter die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer. Etwa drei Millionen Eigentümer und Eigentümerinnen haben Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt, häufig auf Anraten des Steuerberaters.
In dem ersten Bescheid zur neuen Grundsteuer geht es zunächst nur um eine Bestätigung der Fakten, die mit der Grundsteuererklärung von den Eigentümern angegeben wurden - also zum Beispiel um die Wohnfläche, das Baujahr und den Bodenrichtwert. Diese Angaben sollen von den Eigentümern geprüft werden, ob alles richtig erfasst wurde. Erst in einem zweiten Bescheid, der voraussichtlich erst im Herbst 2024 verschickt wird, ist die neue Grundsteuerhöhe beziffert.
Steuerberater: Widerspruch kann ratsam sein
Widersprüche sind durch Eigentümer einzulegen, wenn die erfassten Angaben nicht richtig sind. Ein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Etwa drei Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer haben bereits widersprochen. Viele Steuerberater weisen aber darauf hin, dass ein Widerspruch selbst bei korrekter Erfassung der Daten sinnvoll oder gar ratsam sein kann, denn: Nur, wer gegen den ersten Bescheid Widerspruch einlegt, kann auch gegen den finalen Bescheid Widerspruch einlegen, wenn er oder sie der Ansicht ist, dass die Grundsteuer für die eigene Immobilie zu hoch ist.
Neue Grundsteuer soll ab Januar 2025 gelten
Derzeit legen die Kommunen ihre Hebesätze fest, die für die jeweilige Höhe der Grundsteuer maßgeblich sind. Ab Januar 2025 sollen dann die neuen Grundsteuerbeträge gelten. Auch Mieter müssen sich auf veränderte Nebenkosten einstellen, denn Vermieter dürfen diese auf ihre Mieter umlegen.