Grundsteuer-Erklärung: Finanzämter verschicken blaue Briefe
Frist mit der Grundsteuer versäumt? Dann wird es jetzt ernst: Rund 500.000 Eigentümer in Niedersachsen sollen zeitnah Erinnerungsschreiben erhalten. Wer weiter nicht reagiert, muss zahlen.
Wer seine Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben hat, bekommt in Kürze einen blauen Brief vom Finanzamt: Ab Montag machen die Finanzämter in Niedersachsen Ernst und verschicken die angekündigten Erinnerungsschreiben an die Grundsteuer-Trödler. Nach Informationen des NDR in Niedersachsen versenden die Finanzämter schrittweise knapp 500.000 Briefe - so viele Grundeigentümer haben immer noch keine Grundstücksdaten abgegeben. Nach jüngsten Berechnungen liegt die Abgabequote in Niedersachsen bei rund 86 Prozent.
Post vom Finanzamt als letzte Mahnung
Wer nach dem Erinnerungsschreiben immer noch nicht reagiert, muss sich auf einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat einstellen - rückwirkend ab 1. Februar. Dem NDR in Niedersachsen liegt ein Musterbrief vor. Darin heißt es: "Dieses Schreiben verlängert keine bereits abgelaufene Abgabefrist." Die Post vom Finanzamt ist also als letzte Mahnung zu verstehen, nachdem die Behörden die Abgabefrist von Ende Oktober 2022 bereits bis Ende Januar 2023 verlängert hatten. Der Brief sieht aus wie ein typisches Schreiben vom Finanzamt - altmodische Computerschrift, maschinell erstellt, unterschrieben "mit freundlichen Grüßen."
Gute Lage wird wohl teurer als bisher
Wie viele Steuern Haus- und Grundeigentümer in Niedersachsen zahlen müssen, hängt künftig im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Von der Lage, außerdem von der Größe des Grundstücks und von der Wohnfläche in Quadratmetern. Dabei ist zu erwarten, dass es für Eigentümerinnen und Eigentümer in guten Lagen teurer wird als bisher - zum Beispiel im Stadt- oder im Ortskern. In weniger beliebten oder abgelegenen Gebieten könnte es günstiger werden. Das neue Grundsteuer-Modell gilt ab 2025. Wie viel Grundsteuer in Euro und Cent am Ende für Haus- und Grundstücksbesitzer konkret fällig werden, entscheidet die Heimat-Gemeinde - von Ort zu Ort gelten unterschiedliche "Hebesätze."
Verfassungswidrige Berechnung?
Unterdessen laufen in mehreren Bundesländern Musterklagen gegen die neue Grundsteuer - Steuerzahlerbund und Eigentümerverband "Haus und Grund" halten die Berechnung für verfassungswidrig. In Niedersachsen sind keine Musterklagen eingegangen - das Land hat eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Experten halten den niedersächsischen Weg für nachvollziehbar, anders als das Bundesmodell.