Landkreise drängen: Abschuss von Wölfen rasch erleichtern
Auffällige Wölfe sollen leichter geschossen werden dürfen: Das fordert der Niedersächsische Landkreistag. Wölfe seien in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr.
Dass Wölfe sich hier wieder angesiedelt haben, sei eine Erfolgsgeschichte, sagte Frieslands Landrat Sven Ambrosy (SPD), Präsident des Landkreistags. Die Kehrseite dieser Geschichte seien jedoch zunehmende Angriffe auf Weidetiere, Probleme bei der Deichsicherheit und eine steigende Verunsicherung in der Bevölkerung.
Ambrosy mahnt "praxistauglichen" Umgang an
Da Wölfe hierzulande keine gefährdete Art mehr darstellten, müsse es rechtlich möglich sein, ihren Bestand zu regulieren. Der Umgang mit sogenannten Problemwölfen muss nach Ambrosys Ansicht "praxistauglich" geregelt werden.
Hubert Meyer: Keine Akzeptanz für Wölfe auf dem Land
In ländlichen Gebieten mit einer hohen Wolfsdichte würden Wölfe nicht mehr akzeptiert, sagte Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer: "Die Stimmung kippt. Das muss man wahrnehmen und eine Lösung anbieten." Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte in der vergangenen Woche eine Aufstockung der Mittel zum Schutz von Weidetieren gegen Wolfsrisse von rund 3 auf 6,7 Millionen Euro angekündigt. Das reicht Hubert Meyer nicht aus: Wichtiger als diese Mittel sei es, Spielräume für den Einstieg in ein gezieltes Bestandsmanagement in Niedersachsen zu nutzen. Die kommunalen Naturschutz- und Jagdbehörden wollten mit schwierigen Entscheidungen wie Abschüssen nicht alleingelassen werden.
Unbürokratischer abschießen? Änderung von EU-Gesetz könnte nötig sein
Landrat Sven Ambrosy machte deutlich, dass das Präsidium des Landkreistags sich ausdrücklich der "Uelzener Erklärung" anschließt, die Ende April beschlossen wurde, ebenso wie einer etwa einen Monat später verabschiedeten Resolution des Landkreises Friesland. Dabei geht es um eine rasche, unbürokratische Regulierung der Wolfsbestände, die sowohl die Sicherheit von Menschen und Weidetieren als auch Schutz von Wölfen berücksichtigt. Dafür könnten allerdings Änderungen auch auf Bundes- und Europaebene nötig sein: Die Sonderregelung zum Wolf im niedersächsischen Jagdgesetz folgt aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dieses wiederum aus der in der EU gültigen Berner Konvention zum Erhalt von Wildtieren und Wildpflanzen.