Gesprengte Geldautomaten: Zahl in Niedersachsen deutlich gesunken
Die Zahl der gesprengten Geldautomaten in Niedersachsen ist in diesem Jahr bislang deutlich gesunken. Wie das Landeskriminalamt mitteilte, wurden bis Mitte Juli 13 Automaten gesprengt - ein Rückgang um 35 Prozent.
In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden demnach 20 Automaten gesprengt. In drei Fällen blieb es laut LKA beim Versuch, in sechs Fällen gelang es den Tätern nicht, Geld zu stehlen. In diesem Jahr gab es zwei versuchte Sprengungen, in vier Fällen wurde nichts gestohlen. Eine Rekordzahl an gesprengten Geldautomaten wurde im Jahr 2022 verzeichnet - damals waren es auf das gesamte Jahr verteilt 68. Auffällig ist laut LKA, dass während der Fußball-EM von Mitte Juni bis Mitte Juli kein einziger Geldautomat in Niedersachsen gesprengt wurde. Auch 2023 sei die Zahl der Automatensprengungen im Sommer zurückgegangen, hieß es.
Karte: Hier gab es 2024 Geldautomatensprengungen oder Versuche
Täter auch im Ausland festgenommen
Seit 2022 gibt es laut LKA ein "ganzheitliches Bekämpfungskonzept", um Geldautomatensprenger zu stoppen. Im ersten Quartal 2023 konnten demnach mehrere flüchtende Täter in Niedersachsen festgenommen werden. Auch im benachbarten Ausland wurden Täter gefasst - dank intensiver gemeinsamer Ermittlungen niedersächsischer und niederländischer Strafverfolgungsbehörden, wie das LKA betonte. Außerdem hätten Banken Maßnahmen zum Schutz der Geldautomaten verstärkt. Ob der Rückgang der Automatensprengungen mit den gemeinsamen Anstrengungen von Polizei und Banken zusammenhänge, sei noch unklar. Auch in Zukunft bleibe es aber bei der intensiven Kooperation und bei einer konsequenten Strafverfolgung, kündigte das LKA an.
Automatensprenger: Land für härtere Strafen
Die Bundesregierung plant, härtere Strafen für Geldautomatensprenger einzuführen. Niedersachsens Landesregierung hatte vor kurzem angekündigt, dass sie hinter diesen Plänen steht. "Höhere Strafen könnten einen entscheidenden Beitrag zur wirksamen Abschreckung der Täter leisten", sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Der Gesetzentwurf sieht mindestens zwei Jahre Haft für Täter vor. Unter bestimmten Bedingungen wären auch fünf bis 15 Jahre möglich. Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz soll in bestimmten Fällen die Überwachung etwa von Telefongesprächen möglich sein.