Eine Computergrafik zum Thema Gesichtserkennung ist auf einem Monitor abgebildet. © picture alliance/dpa | Sven Hoppe Foto: Sven Hoppe

Gesichtserkennung: LKA-Präsident fordert Debatte um Software

Stand: 10.04.2024 07:29 Uhr

Niedersachsens LKA-Präsident Friedo de Vries fordert eine Debatte um den Einsatz von Gesichtserkennung bei der Polizei. Anlass ist die Festnahme der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette.

Ermittlungsbehörden dürfen Programme zur Gesichtserkennung bislang nicht nutzen. Niedersachsens LKA-Chef de Vries fordert in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), die rechtlichen Bedingungen zu überdenken. Es sei schwer zu vermitteln, "dass Software-Anwendungen quasi von jedermann zu Hause auf dem Sofa genutzt werden dürfen, die Polizei diese bei der Fahndung nach schwersten Gewalttätern jedoch nicht zum Einsatz bringen darf", sagte de Vries der Zeitung.

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Bei der jahrzehntelangen Suche nach Daniela Klette hatte ein investigativer kanadischer Journalist mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Herbst 2023 ältere Fotos der Ex-RAF-Terroristin und ihren Tanzgruppen in Berlin im Internet gefunden. Die Ermittler - federführend das LKA Niedersachsen - erhielten im November 2023 einen "Hinweis aus der Bevölkerung". Ende Februar nahmen Fahnder Klette in deren Wohnung in Berlin-Kreuzberg fest.

GdP kritisiert Verbot von Gesichtserkennungs-Programmen

Im Zusammenhang mit dem Fall Klette hatte zunächst die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungs-Programmen gefordert. "Dass die Polizei im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung solch hilfreiche Software nicht nutzen darf", sei nicht mehr vermittelbar, so die Kritik des GdP-Vorsitzenden Jochen Kopelke. Schuld an der späten Festnahme Klettes könnten auch solche Verbote sein, hieß es.

LKA-Chef: "Brauchen politische Diskussion"

Auch LKA-Chef de Vries erklärte nun: "Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was die Polizei an Instrumenten im Rahmen der digitalen Entwicklung einsetzen darf." Er verwies auf kriminaltechnische Fortschritte in der Vergangenheit: "Es würde ja heute auch niemand mehr infrage stellen, dass bei Einbrüchen Fingerabdruck-Spuren gesichert und mit unseren Datenbanken abgeglichen werden, oder bei Gewaltverbrechen DNA-Spuren." Deshalb müsse auch über die Weiterentwicklung der Gesichtserkennung gesprochen werden. Zu der Tatsache, dass die Technologie seinen RAF-Fahndern nicht zur Verfügung gestanden hat, sagte de Vries: "Mich ärgert das nicht, es schmälert nicht den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen des LKA."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 10.04.2024 | 09:00 Uhr

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