Ex-RAF-Terroristin Klette: Weiterhin sehr strenge Haftbedingungen
Die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt weiterhin unter strengen Bedingungen in Haft. Auch die Videoaufzeichnung in ihrer Zelle in der JVA Vechta sei zulässig, teilte das Amtsgericht Verden mit.
Die 65-Jährige sei streng abgeschieden von anderen Gefangenen in dem Frauengefängnis untergebracht, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, Klette sei daher nicht komplett isoliert. Die Entscheidung war zuvor am Donnerstag vom zuständigen Richter im Ermittlungsverfahren gegen Klette gefällt worden. Ihr Anwalt hatte die Bedingungen kritisiert. Daniela Klette sitzt seit ihrer Festnahme Ende Februar in Untersuchungshaft.
Justizministerium sieht erhöhte Fluchtgefahr von Klette
Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums nannte als Begründung für die strengen Haftbedingungen, dass die Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta von einer erhöhten Fluchtgefahr der Ex-RAF-Terroristin ausgehe. "Als Grund hierfür ist sicherlich zu nennen, dass die Beschuldigte mutmaßlich Mitglied der dritten Generation der RAF war und in dieser Funktion auch 30 Jahre im Untergrund gelebt hat", sagte die Sprecherin. Im Falle einer Verurteilung drohe ihr daher eine erhebliche Freiheitsstrafe. Außerdem seien ihre mutmaßlichen Komplizen Garweg und Staub nach wie vor auf der Flucht. Es werde aber stetig überprüft, ob die Voraussetzungen für die Haftbedingungen noch vorliegen, sagte die Sprecherin.
Anwalt kritisierte Haftbedingungen
Klettes Anwalt hatte zuvor kritisiert, dass die Haftbedingungen für seine Mandantin zu streng seien. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und würde vorab genehmigte Bücher und Zeitungen nicht erhalten, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune Ende März. Gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters kann laut eines Sprechers des Amtsgerichts Verden bei der nächsten Instanz Beschwerde eingelegt werden.