Silvester 2024: Es darf geböllert werden - aber nicht hier!
Böllern oder nicht böllern, das ist in Niedersachsen die Frage. Viele Städte verhängen individuelle Verbotszonen, es gibt jedoch auch einheitliche Regelungen. Eine Übersicht.
Unabhängig von den individuellen Entscheidungen der Städte Niedersachsens gibt es Regeln zu privaten Feuerwerken, die bundesweit eingehalten werden müssen. Im Allgemeinen gilt das Sprengstoffgesetz des Bundes - auch für Niedersachsen. Verboten ist demnach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Reet- und Fachwerkhäusern. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Erwachsenen am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Es ist zu empfehlen, sich an diese Vorgaben zu halten: Denn Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
"Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen" - außer hier
In einigen Städten und Gemeinden - wie zum Beispiel in Northeim und Hann. Münden - führen diese Regelungen dazu, dass in ganzen Innenstädten oder Ortskernen kein Feuerwerk gezündet werden darf. Diese Regeln betreffen Feuerwerke der Kategorie F2, die auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein muss. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 - das sind zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen - sind erlaubt.
Braunschweig: Nach Eskalation vor einigen Jahren gibt es jetzt Verbote
In Braunschweig sei es vor einigen Jahren zu gefährlichen Situationen an Silvester gekommen, als Feuerwerke abgebrannt wurden. Deswegen gebe es im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden ein Feuerwerksverbot, sagte ein Sprecher der Stadt dem NDR Niedersachsen. Außerdem gebe es einige Bereiche, die von den sprengstoffrechtlichen Bestimmungen betroffen sind, wie der Bereich Burgplatz, Magniviertel und Riddagshausen.
Celle: Das sind die Regelungen zu Silvester
"Kein Feuerwerk vor Fachwerk", heißt es von der Stadt Celle. Daher sind Feuerwerke im Bereich, der von diesen Straßen umschlossen ist, ganzjährig verboten: Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz.
Duderstadt: Besondere Rücksichtnahme bei Tierheimen
Auch in Duderstadt gibt es gemäß der gesetzlichen Regelung Feuerwerkverbotszonen: Innerhalb der Walles, in den Kreuzungsbereichen der Bahnhofs-, Neutor-, Obertor-, Steintor- und Westertorstraße. Auf ihrer Website bittet die Stadt auch um besondere Rücksichtnahme in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen.
Göttingen: Zu leichtfertiges Böllern sorgt für Feuerwerksverbote
Die Stadt Göttingen hat innerhalb der Innenstadt und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes ein Böllerverbot ausgesprochen. In der Vergangenheit sei laut Stadtsprecher "überaus leichtfertig" mit den pyrotechnischen Gegenständen umgegangen worden. Da die Altstadt und den Bereich vor dem Alten Rathaus viele Menschen besuchen, um ins neue Jahr zu feiern, dürfen dort keine Feuerwerke gezündet werden.
Hameln: Auf dem Klüt geht gar nichts
In der gesamten Innenstadt Hamelns, auf dem Werder und in den Ostteilen der Stadt gilt ein Feuerwerksverbot. Bislang galt der Hamelner Stadtberg Klüt als beliebter Hotspot, um das Feuerwerk zu betrachten. In diesem Jahr weist die Stadt Hameln jedoch darauf hin, dass der Berg lediglich als Aussichtspunkt besucht werden darf. Auf dem Klüt herrsche strenges Böllerverbot, weil dieser im Landschaftsschutzgebiet Hamelner Forsten liegt. Dort dürfen auch keine Wunderkerzen gezündet werden, heißt es von der Stadt Hameln gegenüber NDR Niedersachsen.
Hannover: Böllerverbot in der Innenstadt ausgeweitet
Nach wiederholten Ausschreitungen an Silvester will die Landeshauptstadt Hannover das Zünden und Mitführen von Böllern in der Innenstadt untersagen. Zu der Verbotszone gehören der Bereich des Steintorplatzes sowie in diesem Jahr auch ein Teil der Straßen, die zum Platz führen. Erstmals sollen Mitarbeitende vom städtischen Ordnungsdienst zusätzlich zum Einsatz kommen und die Polizei unterstützen. In den vergangenen zwei Jahren war es in der Silvesternacht in Hannover wiederholt zu Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Als Reaktion darauf wurden die Regeln zum Jahreswechsel 2024/2025 noch einmal verschärft.
Hann.Münden: Einschränkungen zu Silvester
Wegen der allgemeinen Bestimmungen dürfen in Hann.Münden nur noch in wenigen Bereichen Feuerwerke gezündet werden. Zu den Verbotszonen gehören die historische Innenstadt, alle historischen Ortsteile und einige Wohngebiete. Dafür stellt die Stadt ausgewiesene Plätze für Feuerwerke zur Verfügung. Dazu gehören der untere Tanzwerder sowie der Parkplatz am Hochbad auf dem Rattwerder.
Hildesheim: Stadt bittet um besondere Vorsicht zu Silvester
In Hildesheim gelten die allgemeinen Sprengstoffregeln im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt bittet aber besonders in folgenden Gebieten mit geschlossener Fachwerkbebauung darauf zu achten: Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und Marktplatz.
Langeoog: Inselgemeinde bittet um Verzicht auf Feuerwerke
Aufgrund des Nationalparks ist Böllern auf Langeoog ohnehin fast überall verboten. Die Inselgemeinde bittet jedoch, wie im vergangenen Jahr, überall auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten - und damit auch dort, wo Feuerwerke zu Silvester rein rechtlich erlaubt sind.
Lüneburg: Feuerwerk- und Böllerverbot
In Lüneburg darf nichts gezündet werden, was lauter als eine Wunderkerzen ist. In der gesamten historischen Innenstadt, dem Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne gilt ein Feuerwerksverbot. Wegen der engen Bebauung könnten sich ansonsen Feuer schnell ausbreiten. Mitarbeitende der Stadt und der Polizei kontrollieren die geschützten Bereiche.
Northeim: Sprengstoffverbot in der Altstadt
In Northeim ist nach Angaben der Stadt das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der historischen Altstadt verboten. In den Ortschaften müssen die Mindestabstände, die die Sprengstoffregeln festsetzen, eingehalten werden. Das sei vor allem in den Ortskernen mit historischen Fachwerkgebäuden der Fall.
Osterode am Harz: Großbrand führt zu Verbotszonen
In der Altstadt von Osterrode am Harz sind Feuerwerkskörper tabu. Die Einschränkungen gehen einem Sprecher der Stadt zufolge auf einen Großbrand im Jahr 1998/1999 zurück, bei dem Feuerwerkskörper erheblichen Schaden angerichtet hatten. Um solche Vorfälle zu vermeiden und die Sicherheit in diesen Bereichen zu gewährleisten, wurden Verbotszonen eingeführt. Dazu gehören unter anderem der Bereich zwischen den Bahnlinien, der Söse und der B 241 (Osttangente); die Bahnhofstraße, die Sösepromenade, die Berliner Straße sowie die Waldstraße und ein Teil der Straße Am Südbahnhof.
Peine: Verbote, um Tiere zu schützen
In Peine werden Tierheime durch Sonderregelungen besonders geschützt. So gibt es eine Verbotszone für Feuerwerke zwischen der Wiesenstraße und der Straße Am VfB-Platz, um die Tiere des dortigen Heimes vor plötzlich auftretendem Lärm von Feuerwerkskörpern und vor Lichteffekten zu schützen. Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich außerdem ein Verbot in den Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen.