Ein Dokument liegt auf den Innenflächen von zwei Händen. © picture alliance / dpa Foto: Hendrik Schmidt

Chancen-Aufenthaltsrecht: 9.500 Anträge in Niedersachsen gestellt

Stand: 17.01.2025 15:56 Uhr

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist gefragt. Seit dem Inkrafttreten vor rund zwei Jahren sind bis Mitte Januar 2025 rund 9.500 Anträge bei den niedersächsischen Ausländerbehörden gestellt worden.

Davon haben rund 8.000 geduldete Menschen laut dem niedersächsischen Innenministerium ihren Antrag genehmigt bekommen. 850 wurden demnach abgelehnt. Bei den übrigen Anträgen sei davon auszugehen, dass sie noch in der Prüfung seien. Die positive Resonanz auf das Chancen-Aufenthaltsrecht sei eine gute Nachricht für die Betroffenen, "aber auch für unsere Unternehmen, die dringend auf Fach- und Arbeitskräfte angewiesen sind", sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag.

Chancen-Aufenthaltsrecht: Regelung läuft noch bis Jahresende

Das Chancen-Aufenthaltsrecht trat Ende 2022 in Kraft. 8.700 Anträge wurden nach Angaben des Ministeriums bereits im Jahr 2023 gestellt. Davon waren 6.900 im ersten Jahr genehmigt worden. Entscheidend ist laut Ministerium nun, inwieweit den Trägern des Chancen-Aufenthaltsrechts ein dauerhaftes Bleiberecht durch eigene Anstrengung ermöglicht wird - ohne dass sie in die Ausreisepflicht oder Duldung zurückfallen. Eine endgültige Bilanz sei deshalb noch nicht möglich. Die Regelung tritt zum Jahresende 2025 wieder außer Kraft.

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Vorbestrafte von Regelung ausgeschlossen

Für einen Chancen-Aufenthaltstitel gelten bestimmte Voraussetzungen: So müssen Antragsteller finanziell unabhängig sein und gute Deutschkenntnisse haben. Zum Stichtag 31. Oktober 2022 müssen sie zudem seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist nach Angaben des Innenministeriums auf 18 Monate befristet. Für einen dauerhaften Aufenthaltstitel werden die Personen noch einmal von der zuständigen Ausländerbehörde überprüft. Ausgeschlossen vom Chancen-Aufenthaltstitel sind Vorbestrafte oder Menschen, deren Identität nicht eindeutig geklärt werden kann, weil sie dazu wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Laut Innenministerium sind rund 12.000 Personen in Niedersachsen antragsberechtigt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 17.01.2025 | 13:00 Uhr

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