Neue Kommunalverfassung: Tagen künftig auch per Videokonferenz
Der Landtag hat eine Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns beschlossen. Gemeinde-, Stadt- und Kreisvertretungen können künftig nicht nur in Präsenz, sondern auch per Videokonferenz tagen. Dies war bislang nur als Ausnahmeregelung während der Corona-Pandemie möglich.
Nach einer lebendigen Diskussion hat der Landtag am Mittwoch die Neufassung der Kommunalverfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Linke beschlossen. Damit können die Vertretungen der Städte, Kreistage und Gemeinden nunmehr auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen wie etwa einer Pandemie Sitzungen mittels Videoschalten hybrid abhalten. Die neue Regelung soll der besseren Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt dienen.
Änderung der Kommunalverfassung
Außerdem sieht die geänderte Kommunalverfassung vor, dass es bei der Wahl oder Wiederwahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte keine Altersobergrenze mehr gibt. Bislang durften die Kandidaten bei Erstwahl nicht älter als 60 und bei erneuter Kandidatur nicht älter als 63 Jahre sein. Gleich mit der neuen Legislatur nach den Kommunalwahlen Anfang Juni könne somit in den Kommunen und Kreisen nach den neuen Regeln gearbeitet werden, so Innenminister Christian Pegel (SPD). Nach seinen Angaben sind landesweit mehr als 10.000 Menschen ehrenamtlich in Kommunalvertretungen tätig. Grüne, CDU und FDP enthielten sich in der Abstimmung, die AfD stimmte gegen das Gesetz.
Rückzieher bei Änderung zur Ruhestandsregelung
Eine zunächst geplante Änderung zur Ruhestandsregelung für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zogen die Koalitionsfraktionen zurück. Die geplante Absenkung der Altersgrenze von 45 auf 40 Jahre findet somit nicht statt. Doch die Landesregierung wurde aufgefordert, sich Gedanken darüber zu machen, wie Amtsträger abgesichert werden können, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden.