Rot-Rot kippt Altersgrenze für Bürgermeister
Nach zehn Jahren ohne Änderung sollen es neue Spielregeln für die politische Arbeit in den Kommunen geben. Bürger sollen in Gemeinden, Städten und Kreisen mehr Mitsprache bekommen.
Weniger als ein Jahr vor der Kommunalwahl im Juni 2024 will Innenminister Christian Pegel (SPD) noch einmal feucht durchwischen und die Kommunalverfassung entstauben. Beiräte - beispielsweise die für Jugend oder Senioren - sollen Anträge in den Stadtvertretungen oder Kreistagen stellen können. Die Vorsitzenden dieser Räte bekommen Rederecht. Voraussetzung: Die Kommunalparlamente legen das in ihren Hauptsatzungen so fest - das Land gibt ihnen mit der neuen Kommunalverfassung die Möglichkeit dazu.
Arbeit in Kommunalparlamenten soll attraktiver werden
Auch die Rolle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten soll gestärkt werden - sie sollen bei kommunalen Entscheidungen stärken Einfluss haben. Eine weitere Änderung: Mitglieder der Gemeindevertretungen sollen per Video-Konferenz an den Sitzungen teilnehmen können - pandemische Notlagen sind dazu keine Voraussetzung mehr. Pegel hofft, die Arbeit in den Kommunalparlamenten damit attraktiver zu machen.
Keine Altersgrenze mehr
Geplant ist auch, die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte zu streichen. Bisher darf ein Bewerber, der neu antritt, am Wahltag nicht älter als 59 Jahre alt sein. Amtsinhaber, die erneut kandidieren, dürfen höchstens 63 Jahre alt sein - auch diese Altersgrenze soll kippen. Mecklenburg-Vorpommern hat bisher eine der schärfsten Altersregeln bundesweit - ein Wegfall dürfte den Kreis der Kandidaten erweitern. Im kommenden Januar soll der Landtag über die geplanten Änderungen beraten, die neue Regelung soll dann am Tag der Kommunalwahl - am 9. Juni 2024 - in Kraft treten.