Kommunalwahl in MV: Selbst kandidieren - das ist zu beachten
Wer Lust hat, in seiner Gemeinde selbst an Entscheidungen mitzuwirken, kann für die Kommunalwahlen Mecklenburg-Vorpommern auch selbst kandidieren. Wir erklären, was dafür nötig ist.
Es gibt drei Möglichkeiten, um am 9. Juni namentlich auf dem Wahlzettel aufgelistet zu werden. Grundvoraussetzungen dafür sind Volljährigkeit und ein fester Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern seit mindestens drei Monaten. Zwar darf man bei der anstehenden Europa- und Kommunalwahl schon mit 16 Jahren wählen, zum Kandidieren muss man jedoch 18 Jahre alt sein.
Eine Kandidatur für eine Partei
Eine Möglichkeit ist, für eine Partei zu kandidieren. Dafür müssen die Mitglieder auf einem Parteitag überzeugt werden. Im Erfolgsfall wird man von der Partei nominiert und landet auf der Liste. Voraussetzung ist, dass man entweder Parteimitglied oder parteilos ist.
Für eine Wählergruppe antreten
Eine zweite Möglichkeit ist, sich einer Wählergruppe anschließen, zum Beispiel wenn man nicht Mitglied einer Partei werden, sich aber beispielsweise einem Bündnis Gleichgesinnter anschließen möchte, die gemeinsam für die Belange ihrer Gemeinde eintreten wollen. Genau wie Parteien stellen auch Wählergemeinschaften eine Liste auf.
Sich als Einzelkandidat bewerben
Die dritte Möglichkeit zur Kommunalwahl anzutreten, ist eine Einzelkandidatur. Jede Person, die als Einzelkandidatin oder Einzelkandidat antreten will, kann eigenständig einen Wahlvorschlag einreichen. Anders als beispielsweise bei Landtagswahlen sind dazu auch keine Unterstützer-Unterschriften nötig.
Wahlvorschläge bis zum 26. März einreichen
Bereits Ende März lief die Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge bei der Gemeinde- oder Kreiswahlleitung ab. Diese mussten spätestens 75 Tage vor der Wahl am 9. Juni schriftlich eingegangen sein. Auch die Frist für die Wahlausschüsse, um über die Wahlvorschläge zu entscheiden, ist am 18. April abgelaufen. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kann dies beispielsweise auf den Internetseiten der Ämter Malchin, Seenlandschaft Waren, Am Stettiner Haff und Uecker-Randow Tal bereits eingesehen werden.