Europa- und Kommunalwahl in MV: Wer ist wahlberechtigt?
Im Juni stehen im Mecklenburg-Vorpommern Europa- und Kommunalwahlen an. Zum ersten Mal dürfen auch auf europäischer Ebene junge Menschen ab 16 Jahren wählen.
Wenn am 9. Juni gewählt wird, dürfen einige mitmachen, die beim vorigen Mal noch nicht durften. Bei der Europawahl 2019 galt noch: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, um wählen zu dürfen. Das hat sich inzwischen geändert. Der Bundestag entschied 2022, das Alter von 18 auf 16 herabzusetzen. Denn viele Themen, die europäisch entschieden werden - etwa Klimaschutzziele oder die Regulierung des Internets - reichen so weit in die Zukunft, dass man die Jüngeren nicht ausschließen könne. So argumentierte zuvor auch das EU-Parlament, dessen Vorschlag Deutschland somit gefolgt ist.
Wählen ab 16 - europäisch und kommunal
Für die Kommunalwahl gilt das schon länger. Wer also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, darf wählen. Auch seine Wahlbenachrichtigung sollte man dabei haben. Damit kann vor Ort schnell überprüft werden, ob man im richtigen Wahllokal ist, im Wählerverzeichnis steht und damit stimmberechtigt ist. Wer seine Wahlberechtigung am Wahltag zum Beispiel verlegt hat, kann trotzdem wählen. Dafür muss man allerdings einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen können.Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens drei Wochen vor der Wahl zugeschickt. Damit kann beispielsweise auch Briefwahl beantragt werden.
Für die Europawahl aus MV-Sicht gelten ähnliche Voraussetzungen. Neben dem Wahlalter ist entscheidend, dass man die deutsche oder eine andere europäische Staatsbürgerschaft und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält. Nur wer eine andere europäische Staatsbürgerschaft als die deutsche hat und in MV lebt, muss sich außerdem in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.