Europa- und Kommunalwahl in MV: Wie funktioniert die Briefwahl?
Im Juni stehen in Mecklenburg-Vorpommern Europa- und Kommunalwahlen an. Wer im Urlaub ist oder anderes vorhat, kann dank Briefwahl trotzdem wählen - zum Beispiel per Post im Wahllokal vor Ort.
Gründe, aus denen es am Wahltag nicht möglich ist, persönlich im Wahllokal in der eigenen Gemeinde zu wählen, sind zahlreich: eine geplante Urlaubsreise, Beeinträchtigungen oder ein Mangel an barrierefreiem Zugang zum Wahllokal sind nur einige. Wählen kann man trotzdem und zwar per Briefwahl.
Briefwahl beantragen mit der Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten bekommen wenige Wochen vor dem Wahltag ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Mit dieser können auf unterschiedlichen Wegen die Briefwahlunterlagen beantragt werden, zum Beispiel per Post. Dazu einfach die Rückseite der Benachrichtigung ausfüllen und die Wahlscheine samt Umschlägen nach Hause bestellen. Alternativ können die Wahlunterlagen auch persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Einige Gemeinden bieten zum Anfordern der Wahlunterlagen auch ein elektronisches Verfahren an. Personen, die aufgrund von Beeinträchtigungen nicht selbstständig im Wahllokal wählen können, können Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht bitten, die Unterlagen abzuholen. Mit Beginn der Briefwahl bieten die Kommunen außerdem an, vorab persönlich im Wahllokal vor Ort zu wählen. Hinweise dazu finden sich ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.
Nötige Unterlagen und Voraussetzungen
Nötig sind neben der Wahlbenachrichtigung für gewöhnlich nur die Angabe persönlicher Daten - entweder auf dem Schein selbst oder persönlich vor Ort im Wahllokal. Dazu gehören Name, Geburtsdatum und Anschrift, die vor Ort mit einem Ausweisdokument zu belegen sein können. Voraussetzung ist, dass Wählerinnen und Wähler für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer im Ausland lebt, muss für die Europawahl die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, alle Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland sind dort automatisch registriert.
Wahlhilfe für beeinträchtigte Personen
Wer aufgrund körperlicher Beeinträchtigung oder beispielsweise wegen Schreib- und Leseproblemen seine Stimme nicht selbstständig per Briefwahl abgeben kann, darf sich helfen lassen. Helfende müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, aus der hervorgeht, dass der Stimmzettel nach dem erklärten Willen der beeinträchtigten Person ausgefüllt wurde.
Einzuhaltende Fristen
Bei den Kommunalwahlen in MV gilt: Der Wahlschein muss bis spätestens am zweiten Tag vor der Wahl bis 12 Uhr beantragt worden sein. Wer einen Wahlschein beantragt, aber nicht rechtzeitig bekommen hat, kann bis spätestens am Tag vor der Wahl, am 8. Juni, bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen neuen Wahlschein erhalten. Bei der Beantragung des Wahlscheins aus dem Ausland ist zu beachten, dass der Postweg länger dauern kann. Dieser sollte möglichst nicht erst wenige Tage vor der Wahl beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 9. Juni bei Schließung der Wahllokale um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.