Europa- und Kommunalwahl MV: So funktionieren die Stimmzettel
Am 9. Juni wählt Mecklenburg-Vorpommern bei den Kommunalwahlen neue Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertreter und Kreistagsabgeordnete. Der Wahlzettel ist lang, wir erklären, wie man souverän panaschiert und kumuliert und nicht versehentlich ungültig wählt.
Klingt nach böhmischen Dörfern? Die Stimmzettel bei den Kommunalwahlen sind zum Teil so lang, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Das hat mit den vielen Kandidaten und Kandidatinnen der unterschiedlichen Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen zu tun. Wir erklären den Wahlzettel und Wissenswertes rund um die Stimmabgabe.
Bis zu vier Wahlzettel und acht Stimmen
Für die verbundene Europa- und Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern kommen am Wahlsonntag im Juni bis zu vier Stimmzettel zum Einsatz. Einer für die Wahl des Europäischen Parlaments, einer für die Kreistagswahl in den sechs Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten Rostock (Bürgerschaft) und Schwerin (Stadtvertretung), einer für die Gemeindevertretung und gegebenenfalls einer für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister. Für die Wahlen zum Kreistag und der Gemeindevertretung hat man jeweils drei Stimmen. Dazu kommt in einigen Gemeinden noch eine Stimme für die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder den ehrenamtlichen Bürgermeister. Zur Wahl des Europäischen Parlaments kann eine Stimme abgegeben werden, allerdings nicht für einzelne Bewerberinnen oder Bewerber, sondern für die Kandidatenliste einer Partei.
Was mit "panaschieren" und "kumulieren" gemeint ist
Dabei können die Stimmen beispielsweise auch gehäuft oder aufgeteilt werden. Es wäre also möglich, die drei Stimmen für die Gemeindevertretung auf Kandidaten und Kandidatinnen mehrerer Parteien oder Wählergruppen aufzuteilen. Das nennt man dann panaschieren, also mischen. Wer einen Kandidaten bevorzugt, kann ihm oder ihr aber auch zwei oder alle drei Stimmen geben. Das versteht man unter kumulieren - also Stimmen anhäufen. All das kann zudem kombiniert werden: Möglich ist also beispielsweise, ein Kreuz bei der bevorzugten Partei oder Wählergemeinschaft zu setzen und die restlichen Stimmen einer Einzelbewerberin zu geben.
Zu viele Stimmen machen Wahlzettel ungültig
Wie viele Stimmen verteilt werden können, steht immer oben auf dem Wahlzettel. Wichtig: Es ist zwar erlaubt, weniger Stimmen zu verteilen als auf dem Wahlzettel angegeben sind, man sollte aber niemals mehr Kreuze setzen - dann wird der Stimmzettel ungültig. Damit das nicht passiert, muss das jeweilige Kreuz auf den Wahlscheinen außerdem eindeutig sein. Dafür setzt man am besten ein Kreuz in einem der dafür vorgesehen Abstimmungskreise. Außer einem Kreuz wäre theoretisch auch eine andere eindeutige Kennzeichnung möglich, solange erkennbar ist, dass man sich für die jeweilige Person oder Partei entschieden hat. Der Stimmzettel wird ungültig, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden oder wenn Bemerkungen an den Rand gekritzelt oder Personen, Wählergruppen oder Parteien durchgestrichen werden. Auch wenn der Stimmzettel leer abgegeben wird, ist er ungültig.
Selfies verboten: Stimmen müssen geheim abgegeben werden
Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal muss man zur Stimmabgabe also zwingend in die Wahlkabine und den Stimmzettel anschließend gefaltet in die Urne werfen. Auch Selfies sind in der Wahlkabine aus diesem Grund verboten. Darüber wachen die Wahlhelfenden. In die Wahlkabine darf man außerdem grundsätzlich nur einzeln. Ausnahmen gelten für Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen Hilfe beim Wählen benötigen. Dafür gelten besondere Regeln und Voraussetzungen.