Ohne Wahlhelfer keine Kommunal- und Eurpoawahl in MV
Wenn Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juni die Kommunal- und Europawahlen abhält, sind ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen unersetzlich für den ordentlichen Ablauf. Sie beobachten zum Beispiel den Urnengang und zählen anschließend Stimmen aus.
Damit bei den Wahlen alles reibungslos abläuft und mit rechten Dingen zugeht, brauchen die Gemeinden Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Kommunal- und Europawahlen. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern schätzt, dass bis zu 18.000 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen nötig sind. Diese arbeiten ehrenamtlich und sind am Wahlsonntag im Juni dafür verantwortlich, Wahlzettel auszugeben, den Urnengang zu beobachten und anschließend die Stimmen auszuzählen. Wahlen werden also nicht durch die staatliche Verwaltung, sondern durch Wahlhelfende unabhängig durchgeführt.
Wahlhilfe als Ehrenamt
Das Ehrenamt gilt daher als Dienst für die Demokratie und ist die Voraussetzung für freie Wahlen - ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer keine Wahlen. Deshalb ist diese Funktion in einer Demokratie auch eigentlich eine Pflicht für alle Staatsbürger. Man kann sich freiwillig beim Wahlleiter seiner Kommune melden. Für das Ehrenamt gibt es Aufwandsentschädigungen, Erfrischungsgeld genannt. Die Stadt Greifswald etwa zahlt dem Wahlvorstandsvorsitzednen ein Erfrischungsgeld von 40 Euro, in Schwerin werden zum Beispiel 35 Euro für den Vorsitz und 25 Euro für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder gezahlt.
Bürgerpflicht und Dienst an der Demokratie
Sollte es aber nicht genug Freiwillige geben, so können Menschen auch verpflichtet werden, in ihrem Wahlbezirk mitzumachen. Ablehnen können dies nur Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages, Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben. Alle anderen Wahlberechtigten müssen einen wichtigen Grund angeben, zum Beispiel familiäre Verpflichtungen, wenn sie die Ausübung des Ehrenamtes besonders erschweren würden, dringende berufliche Gründe, aber auch Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung. Wer sich vor der Aufgabe als Wahlhelfer ohne triftigen Grund drücken will, gegen den kann eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro verhängt werden.
Aufgaben und Voraussetzungen als Wahlhelfer
Zu tun gibt es am Wahltag so einiges, denn die ehrenamtlichen Helfer sichern den organisatorischen Ablauf: Sie geben die Wahlzettel aus, beobachten den Urnengang und zählen anschließend die Stimmen aus. Dabei ist das Beobachten des Urnengangs zentral, denn die Wahlen müssen geheim stattfinden. Wahlhelfer müssen deshalb dafür sorgen, dass die Wahlkabinen so stehen, dass niemand den Wählern auf die Finger schauen kann. Sie müssen darauf achten, dass beispielsweise keine Selfies in den Kabinen aufgenommen werden oder, dass nicht mehr als eine Person in die Kabine geht. Auch dann wäre die Wahl nämlich nicht mehr geheim und damit ungültig. Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Für die Kommunal- und Europawahl bedeutet dies zum Beispiel, dass sich auch schon Schülerinnen oder Auszubildende ab 16 Jahren engagieren können. In vielen größeren Städten und Gemeinden kann man sich sogar online als Wahlhelfer melden, wie zum Beispiel in Schwerin.