Nord Stream 2 legt Berufung gegen Konto-Urteil ein
Die Nord Stream 2 AG hat Berufung gegen die Kündigung von Konten durch die Sparkasse Vorpommern eingelegt. Der vom Konkurs bedrohte Betreiber der Ostseepipeline will über diese Konten die Kleingläubiger auszahlen. Nun muss sich das Oberlandesgericht Rostock mit der Kündigung befassen. Im Februar hatte das Landgericht Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) geurteilt: Die fristlose Kündigung der Nord Stream 2-Konten sei rechtmäßig. Die Sparkasse Vorpommern würde sich bei einer Weiterführung der Gefahr von US-Sanktionen aussetzen, urteilte das Stralsunder Gericht. Dagegen hat die Nord Stream 2 AG nun Berufung eingelegt. Die Berufung sei am Montag eingegangen, heißt es vom Oberlandesgericht auf NDR-Anfrage. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Dafür hat die Nord Stream 2 AG bis zum 10. April Zeit.
Nord Stream 2 will mit den Konten die Gläubiger bezahlen

Der Pipelinebetreiber, eine hundertprozentige Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom, will über diese Konten die rund 150 Kleingläubiger auszahlen, die am Bau der Pipeline mitgewirkt hatten. Damit will das Unternehmen einen Konkurs vor dem zuständigen Kantonsgericht in der Schweiz abwenden. Über die Sparkassen-Konten hatte der Bund den Kauf der 69 Millionen Euro teuren Röhren von der Nord Stream 2 AG abgewickelt, die für den Bau der LNG-Pipeline zwischen Mukran und Lubmin benötigt wurden.
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