Nord Stream 2 verliert Prozess gegen Sparkasse Vorpommern
Weil eine Geschäftsbeziehung mit dem Pipeline-Unternehmen Nord Stream 2 AG Sanktionen nach sich ziehen könnte, durfte die Sparkasse Vorpommern zwei Konten kündigen. So hat es das Landgericht Stralsund entschieden.
Die Nord Stream 2 AG, die die namensgleiche Erdgaspipeline durch die Ostsee gebaut hat, hat ein Verfahren gegen die Sparkasse Vorpommern verloren. Das Landgericht Stralsund entschied am Montag, dass die Sparkasse zwei Nord-Stream-2-Konten kündigen durfte. Der Sparkasse könnten Sanktionen drohen, falls sie die Geschäftsbeziehung mit Nord Stream 2 aufrechterhalte, urteilten die Richterinnen und Richter. Die vom Konkurs bedrohte Nord Stream 2 AG ist eine hundertprozentige Tochter des russischen Gazprom-Konzerns, der seit dem russischen Angriff auf die Ukraine mit westlichen Sanktionen belegt wird.
Konto für LNG-Leitung durch den Bodden
Die umstrittenen Konten wurden 2023 eingerichtet, damit die Bundesrepublik Deutschland Pipelineröhren bezahlen konnte. Die Röhren wurden für den Bau der Erdgasleitung benutzt, die vom neuen Flüssiggasterminal (LNG) im Hafen in Mukran auf Rügen durch den Greifswalder Bodden nach Lubmin gebaut wurde. Die vom Bund gekauften Röhren waren beim 2022 beendeten Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 übriggeblieben. Die beiden Konten wurden durch eine sogenannte Patronatserklärung des Bundes - eine Art Schutzschild vor europäischen und US-Sanktionen - abgesichert, solange sie ihren Zweck erfüllten.
Schulden bei Kleingläubigern
Den Angaben vor Gericht zufolge wurden auf die Konten 69 Millionen Euro eingezahlt. Davon waren zum Zeitpunkt der Kündigung 12,3 Millionen Euro übrig. Wie die Nord Stream 2 AG in der Verhandlung angab, wollte sie mit dem Geld Schulden bei sogenannten Kleingläubigern begleichen. Dies sei nun nicht möglich, argumentierten die Anwälte des Konzerns, da das von der Insolvenz und von Sanktionen bedrohte Unternehmen keine andere Bank finde, um diese Zahlungen abzuwickeln. Eine Überweisung der 12,3 Millionen Euro an die Nord Stream 2 AG war nach Angaben des Vorsitzenden Richters bislang nicht möglich, da die Nord Stream 2 AG laut Sparkasse Vorpommern noch kein Konto benannt hat, auf das das Geld geschickt werden könnte.
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