Entscheidung im Februar: Nord Stream 2 AG klagt gegen Sparkasse
Das Landgericht Stralsund verhandelt über eine Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Kündigung von Konten bei der Sparkasse Vorpommern. Hintergrund ist auch das in der Schweiz anhängige Nachlassverfahren gegen den Erbauer der Ostseepipeline. Eine Entscheidung soll am 10. Februar verkündet werden.
Die Sparkasse Vorpommern hatte laut Landgericht Stralsund im Dezember die Konten der Nord Stream 2 AG gekündigt. Dagegen gehen der Pipelinebauer Nord Stream 2 AG und auch der Sachwalter, die Transliq AG, vor. Sie zweifeln die Rechtmäßigkeit der Kontenkündigung an und wollen erreichen, dass die Kündigung rückgängig gemacht wird. Die Sparkasse Vorpommern will sich mit Verweis auf das Bankgeheimnis nicht zum Verfahren äußern.
Landgericht: Entscheidung im Februar
Laut Gericht haben die Nord Stream 2 AG und die Transliq AG einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Deswegen sollte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch am Mittwoch eine Entscheidung ergehen. Diese soll jetzt allerdings erst am 10. Februar verkündet werden.
Kleingläubiger wollen Geld bis März
Hintergrund ist das laufende Nachlassverfahren in der Schweiz. Das Konkursgericht im schweizerischen Zug hatte Anfang Januar die Nord Stream 2 AG beauftragt, bis Anfang März alle Forderungen der Kleingläubiger zu begleichen, darunter sind auch Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Wenn dies geschehe, habe der Sachwalter noch bis zum 9. Mai Zeit, einen Nachlassvertrag - eine Art Vergleich - mit den Großgläubigern auszuhandeln.
Energiekonzerne haben fast eine Milliarde investiert
Während es bei den Kleingläubigern meist um vier- bis sechsstellige Beträge geht, haben die fünf großen westeuropäischen Energiekonzerne wie Uniper, Wintershall Dea, Shell, OMV und Engie jeweils fast bis zu eine Milliarde Euro in den Bau der Pipeline investiert. Sie stellen die Gruppe der Großgläubiger.