Prozess gegen 17-Jährige wegen heimtückischen Mordes
Am Landgericht Stralsund hat am Dienstag der Prozess gegen eine 17-Jährige wegen des Vorwurfs des heimtückischen Mordes begonnen. Sie soll im Sommer vergangenen Jahres in Greifswald einen 59 Jahre alten Mann getötet haben, weil sie sich von ihm belästigt fühlte.
Die minderjährige Angeklagte Sophia B. betritt mit Hand- und Fußfesseln den Saal am Landgericht Stralsund. Ihr Gesicht verbirgt sie hinter einem blauen Aktenordner. Ihre anwesende Mutter begleitet sie zum Platz neben ihrer Pflichtverteidigerin. Als die Kameras den Saal verlassen, kommt ihr Gesicht zum Vorschein. Ausdruckslos, müde, fast gleichgültig verfolgt sie das Verlesen der Anklage.
Mit dem Frühstücksbrettchen auf den Kehlkopf
Demnach hat die Jugendliche dem späteren Opfer vor dem Haus eines gemeinsamen Bekannten ein alkoholisches Getränk angeboten. Was der 59-Jährige nicht wusste: Es enthielt Medikamente, unter anderem Morphium. Danach sind die beiden hoch in die Wohnung des gemeinsamen Bekannten, dem die Jugendliche dann von ihrem Tötungsabsicht erzählte. Das 59-jährige Opfer verlor infolge der Wirkstoffe das Bewusstsein und die Jugendliche soll dann mit der Kante eines Frühstücksbrettchens neun Mal auf den Hals des Mannes eingeschlagen und damit seinen Kehlkopf zertrümmert haben.
Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung
Der 50-jährige Wohnungsmieter steht ebenfalls mit vor Gericht, jedoch nicht wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unterlassene Hilfeleistung vor, weil er die Tat nicht verhindert habe, so Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg gegenüber dem NDR. Stattdessen habe er zum Tatzeitpunkt am 28. Juni 2024 eine Beruhigungstablette genommen und die 17-Jährige nicht von ihrem Vorhaben abgebracht, obwohl es ihm "körperlich zumutbar gewesen und er dazu auch gesetzlich verpflichtet gewesen wäre."
Leiche war Zufallsfund
Als Polizisten am Vormittag des 4. Juli 2024 an der Tür des 50-Jährigen klingeln, haben sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss wegen diverser Drogendelikte dabei. Unter einer Decke im Wohnzimmer finden sie dann die Leiche des 59-Jährigen. Es sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 21. Januar erwartet. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Mordes müsste die 17-Jährige nach Jugendstrafrecht für bis zu zehn Jahre ins Gefängnis. Weil für sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik infrage kommt, wurde die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage ausgeschlossen.