Nach Mord in Greifswald: Prozessbeginn gegen 17-Jährige am 14. Januar
Am 4. Juli vergangenen Jahres ist ein 59 Jahre alter Mann in einer Wohnung in Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Nun steht eine 17-Jährige vom 14. Januar an vor Gericht. Sie soll den 59-Jährigen zunächst mit einem Getränk betäubt und danach am Hals tödlich verletzt haben. Ein Haftbefehl gegen die Frau ist zwischenzeitlich aufgehoben und wegen einer Erkrankung in einen vorübergehenden Unterbringsbefehl umgewandelt worden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Daher sitzt die 17-Jährige nun in einer psychiatrischen Einrichtung in Rostock. Allerdings muss sich auch das Oberlandesgericht Rostock bis Montag mit dem Fall beschäftigen und entscheiden, ob die Jugendliche dort bleibt ober bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß kommt.
Freilassung für Mitangeklagten
Auch ein Mitangeklagter 50-Jähriger ist inzwischen freigelassen worden. Ihm gehört die Wohnung, in der die Tat geschah. Die Anklage wirft ihm unterlassene Hilfeleistung vor. Weil das Strafmaß hier eher geringer ausfallen könnte, sei eine Untersuchungshaft nicht mehr angemessen gewesen, so der zuständige Richter am Landgericht Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen), Dr. Olaf Witt. Ob die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen wird, will er kurz vor Prozessbeginn und mit Blick auf eingereichte Anträge der Verteidigung entscheiden, sagte er dem NDR.