Vorzeitiger Baubeginn für Vink-Chemicals-Werk ungewiss
Der geplante vorzeitige Baubeginn eines Werks des Biozid-Herstellers Vink-Chemicals in Schwerin hat viel Widerspruch hervorgerufen. Beim für die Genehmigung zuständigen Amt
wurden nun die Kritiker erneut gehört.
Nicht nur Umweltschützer haben Einspruch gegen den geplanten Bau eines Werks des Biozid-Herstellers Vink-Chemicals im Schweriner Gewerbegebiet Göhrener Tannen erhoben. Beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) konnten die Kritiker ihre Bedenken nun erneut vortragen. Eigentlich wollte das niedersächsische Unternehmen so schnell wie möglich mit dem Bau seiner Anlage beginnen. Vink-Chemcials stellt Spezialchemikalien und Desinfektionsmittel her. Diese können beispielsweise für landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden, um sie vor Schädlingsbefall zu schützen. Im Industriegebiet in Schwerin glaubt das Unternehmen, einen Produktionsort mit guter Anbindung zum Hamburger Hafen gefunden zu haben.
Kritik vom BUND: Antragsunterlagen unvollständig
Gegen das Vorhaben im Süden Schwerins gab es 18 Einsprüche. "Der Termin zeigt bislang erhebliche Umweltprobleme für die Ansiedlung der Chemiefabrik" sagte Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND Mecklenburg-Vorpommern. Es sei nicht endgültig geklärt, in welcher Zusammensetzung das Abwasser von Vink ins Grundwasser gelange. Darum gehe der BUND davon aus, dass das Abwasser krebserregende sowie wassergefährdende Stoffe enthalte. Insgesamt sind die eingereichten Antragsunterlagen aus Sicht des BUND undurchsichtig. Auch die ausgestoßenen Emissionen bei der Produktion wären höchst bedenklich.
Auch vom Nachbar Nestlé gibt es Einspruch
Die Schadstoffe in der Luft bereiten auch dem Lebensmittelkonzern Nestlé Sorgen. Er wäre unmittelbarer Nachbar im Schweriner Industriegebiet. Auch von Nestlé gab es Einspruch gegen das Bauvorhaben von Vink. Technisch sei es aktuell nicht möglich, die ausgestoßene Luft schadstofffrei zu filtern, heißt es von dem Konzern. Die für die Klimaanlagen genutzte Luft in den Gebäuden des Kaffeeproduzenten würde ohne Nachrüstung somit verschmutzt. Das wiederum würde den Mitarbeitenden sowie den Produkten bei Nestlé schaden.
Vink-Chemicals beruft sich auf gesetzliche Vorschriften
"Spül- und Abwasser werden vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz geprüft", heißt es hingegen vom Chemie-Konzern. Er beruft sich darauf, alle Produktionsverfahren untersucht zu haben und gesetzliche Vorschriften und Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Das StALU hatte Ende Mai mitgeteilt, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig sei. "Erhebliche Auswirkungen auf den Menschen können aufgrund des Standortes und der Entfernung zum nächsten schützenswerten Immissionsort ausgeschlossen werden", hieß es in der Begründung. Dagegen hatte der BUND Einspruch eingelegt.
"Baugenehmigung ist keine Betriebsgenehmigung"
Der StALU-Beschluss wird deshalb vom Amt selbst überprüft. Die erhobenen Einsprüche sollen gegebenenfalls berücksichtigt - oder verworfen werden, bevor eine Entscheidung fällt. Wann die Entscheidung fällt, ist nicht absehbar. Ein Vertreter des StALU betonte, dass eine Genehmigung für einen vorzeitigen Baubeginn keinesfalls einer Betriebserlaubnis gleichkomme. Sollte Vink-Chemicals zudem keine endgültige Baugenehmigung in Schwerin erhalten, müsste das Unternehmen den Rückbau der dann bereits begonnenen Anlagen selbst zahlen.