"Trauerschwindler" wieder vor Gericht: Berufungsverfahren gestartet
Ein Bestatter aus der Region Rostock ist wegen Betrugs bereits vorbestraft. Gegen die Verurteilung zu einer Haftstrafe ist er in Berufung gegangen.
Das Landgericht in Rostock verhandelt heute in einem Berufungsverfahren gegen einen 50-jährigen mutmaßlichen Liebesbetrüger aus dem Raum Rostock. Das Amtsgericht Rostock hatte den früheren Bestatter im Mai vergangenen Jahres zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sowohl Angeklagter als auch Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.
"Trauerschwindler" soll bis zu 195.000 Euro erschwindelt haben
Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Bestatter bei zwei Frauen ihre emotionale Notlage nach einem Trauerfall in der Familie ausnutzte. Er habe Beziehungen begonnen, sich insgesamt 195.000 Euro geliehen - ohne die Absicht gehabt zu haben, es vollständig zurück zu zahlen. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Anwältin der drei mutmaßlichen Betrugsopfer hält es für möglich, dass Enrico B. zu einer noch höheren Haftstrafe verurteilt wird. Wegen des großen Medieninteresses an dem Fall, der durch die ARD Doku "Der Trauerschwindler" bundesweit bekannt wurde, gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen, wie Einlasskontrollen.