"Trauerschwindler" wieder vor Gericht: Verfahren geht in die nächste Runde
Ein Bestatter aus der Region Rostock ist wegen Betrugs bereits vorbestraft. Das Landgericht Rostock überlegt nun, die beiden Berufungsverfahren zusammenzulegen und bot dem Angeklagten einen Verständigungsvorschlag an.
Im Berufungsverfahren wegen Betruges gegen den "Trauerschwindler" hat das Landgericht Rostock am Mittwoch einen Verständigungsvorschlag unterbreitet. Dabei würde im Gegenzug für ein Geständnis des 50 Jahre alten Ex-Bestatters eine Ober- und Untergrenze für eine mehrjährige Haftstrafe festgelegt. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Der Angeklagte und seine Verteidigung erbaten sich mehr Zeit und wollen nun bis zum nächsten Verhandlungstag am 28. November entscheiden. Die Anwältin der Geschädigten, Christine Habetha, bezeichnete den Verständigungsvorschlag gegenüber dem NDR als "mehr als vernünftig". Sollte er zustande kommen, würde den Zeugen eine Vernehmung vor Gericht erspart bleiben. Sie habe allerdings wenig Vertrauen, dass es zu einer solchen Verständigung kommen werde.
Verhandlung über Freiheitsstrafe bei Geständnis
Mit dem Vorschlag soll das Berufungsverfahren mit einem zweiten, noch ausstehenden Berufungsverfahren verbunden werden. In beiden Fällen wurde der 50-Jährige in erster Instanz vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sollte der Mann ein Geständnis ablegen, würde in einem Urteil die Gesamtfreiheitsstrafe fünf Jahre und fünf Monate nicht unter- und sechs Jahre und neun Monate nicht überschreiten.
"Trauerschwindler" soll bis zu 195.000 Euro erschwindelt haben
Das Amtsgericht Rostock hatte den Angeklagten Enrico B. im Mai 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Fälle zwischen 2016 und 2018 sind aus der ARD-Dokumentation "Der Trauerschwindler" bekannt. Für eine der Frauen hatte sich der Angeklagte um die Bestattung ihres gestorbenen Mannes gekümmert. Bei einer weiteren Frau ging es um die Beisetzung ihres plötzlich gestorbenen kleinen Kindes. Die dritte Frau lernte den Mann ihrer Aussage nach in ihrer Funktion als Bankmitarbeiterin kennen. Bei den Geschädigten lieh sich der Mann laut Anklage Geld, das er nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückzahlte. Es geht um eine Summe von 195.000 Euro. Laut Anklage unterhielt der einschlägig vorbestrafte Mann dabei sexuelle Beziehungen zu den Frauen und soll in zwei Fällen deren emotionale Lage nach Trauerfällen ausgenutzt und ein Interesse an einer längerfristigen Beziehung vorgespielt haben.
Erneut wegen Betruges verurteilt
In dem zweiten noch ausstehenden Berufungsverfahren, das der Richter mit seinem Vorschlag mit dem jetzt begonnenen verbinden will, geht es um das jüngste Urteil des Amtsgerichtes Rostock aus dem vergangenen September. Dabei wurde der Angeklagte zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Demnach hat er unter anderem ein älteres Ehepaar um hohe Geldbeträge betrogen, Handwerkerleistungen mit deutlicher Verspätung bezahlt und gegen Darlehensabsprachen verstoßen.
Damals hatte der Angeklagte im Zuge einer Verständigung ein umfassendes Geständnis abgelegt. Diese Möglichkeit räumte der Richter dem 50-Jährigen jetzt im Fall des mutmaßlichen Betruges an den drei Frauen ebenfalls ein. Für das Berufungsverfahren hat das Landgericht insgesamt sieben Prozesstage bis zum 6. Januar 2025 angesetzt. Der Mann ist weiterhin auf freiem Fuß. Bei der Staatsanwaltschaft Rostock laufen indes Ermittlungen gegen den Angeklagten in weiteren mutmaßlichen Betrugsfällen.