Strandkörbe in MV dürfen länger stehen bleiben
Strandkörbe in Mecklenburg-Vorpommern dürfen ab sofort länger stehen bleiben - und zwar während der gesamten Herbst- und Wintersaison. Allerdings ist das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Gleich zwei Neuregelungen gelten seit dem 15. März 2025 in Mecklenburg-Vorpommern: Das betrifft zum Einen die Öffnungzeiten der Geschäfte in touristischen Orten und zum Anderen, wie lange "mobile, leicht transportfähige Objekte", also auch Strandkörbe, an den Stränden in MV stehen bleiben dürfen.
Strandkorbsaison das ganze Jahr über
Mit Beginn der Strumflutsaison am 15. Oktober verschwanden bisher auch die Strandkörbe von den Stränden in MV. Diese und andere Anlagen, die keine Baugenehmigung benötigen, dürfen aber ab sofort das ganze Jahr stehen bleiben - und das ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung. Umweltminister Till Backhaus kommt damit besonders den Gewerbetreibenden entgegen, die somit die Möglichkeit haben, "jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen." Allerdings ist diese neue Regelung an bestimmt Voraussetzungen geknüpft.
Das müssen Strandkorbbesitzer jetzt beachten
Um bei einer Sturmlut oder anderen Ereignissen, zum Beispiel dem jährlichen "Ausgleich von Sanddefiziten", schnell reagieren zu können, müssen die Strandkorbbesitzer in der Lage sein, die Strandkörbe oder andere Anlagen innerhalb von zwölf Stunden zurückbauen zu können. Außerdem muss jeder Betreiber sicherstellen können, dass er Warnmeldungen über steigende Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält - zum Beispiel über die kostenfreie Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
