Sexueller Kindesmissbrauch: Sechs Jahre Haft für 49-Jährigen
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der 49-Jährige hat sich laut Anklage an mindestens zwei Jungen vergangen.
Im Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern am Landgericht Neubrandenburg ist am Montag ein Urteil gefallen: Der 49-Jährige Angeklagte muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Die Urteilsverkündung wurde wegen zahlreicher Anträge bereits mehrmals verschoben, so ein Gerichtssprecher. So hatte etwa der Verteidiger des Angeklagten beantragt, die Öffentlichkeit für die Urteilsverkündung auszuschließen. Das Gericht lehnte ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angeklagter schwieg zu Vorwürfen
Der Angeklagte selbst hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-jährige Deutsche zwischen 2018 und 2021 mehrfach einen Freund seines Sohnes missbraucht hat - laut Anklage in über 50 Fällen. Im Juli 2019 hatte er laut Anklage einen weiteren Jungen missbraucht, der ebenfalls mit seinem Sohn befreundet war. Während eines Rettungsschwimmerkurses und an zwei weiteren Orten sollen sich ebenfalls Vorfälle ereignet haben. Einige der Taten, die dem Mann von der Anklage zur Last gelegt worden waren, konnten nicht nachgewiesen werden. Daher wurde er nur für insgesamt 17 Taten verurteilt.
Opfer mussten vor Gericht aussagen
Die Opfer waren der Anklage zufolge zum Tatzeitpunkt beziehungsweise am Anfang des Tatzeitraums zehn und elf Jahre alt. Die beiden Jungen, die der 49-Jährige aus Waren nach Überzeugung der Richter mehrfach missbrauchte, mussten als Zeugen vor Gericht aussagen, weil der Mann die Taten nicht gestanden hatte.