Teterow: Beurlaubung von Bürgermeister Lange gescheitert

Stand: 06.03.2025 12:19 Uhr

Der Bürgermeister von Teterow sollte beurlaubt werden. Laut Kommunalverfassung ist das so allerdings rechtswidrig. Hintergrund sind Vorwürfe und persönliche Differenzen.

Teterows Bürgermeister Andreas Lange (parteilos) bleibt im Amt. Der Versuch in der Stadtvertretung, Lange für ein Vierteljahr zu beurlauben, ist zunächst gescheitert. Mit einer knappen Mehrheit - neun zu acht Stimmen bei zwei Enthaltungen - hatte die Teterower Stadtvertretung vergangene Woche beschlossen, den Bürgermeister ab März für drei Monate zu beurlauben. Eingereicht hatten den Antrag AfD und CDU sowie die Fraktionen "Die Teterower" und die "Unabhängige Teterower Fraktion".

Widerspruch: Beurlaubung rechtswidrig

Langes Stellvertreter Hendrik Ackermann legte mit Verweis auf die Kommunalverfassung Widerspruch gegen die Beurlaubung ein - als Betroffener kann Lange das nicht selbst tun. Im Widerspruch verweist der Stellvertreter des Bürgermeisters darauf, dass der Beschluss rechtswidrig sei. Unter anderem habe es keine Anhörung gegeben. Ein weiteres Argument: Ein Beamter könne gegen seinen Willen nicht beurlaubt werden. Lange bleibt somit erst einmal weiterhin im Amt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises wurde außerdem um eine rechtliche Einschätzung gebeten. 

Angespannte Verhältnisse

Dass die Stadtvertretung letzten Endes diesen Schritt gegangen ist, liegt offenbar vor allem an persönlichen Differenzen und der Bewertung von Verhaltensweisen. Der Teterower CDU-Fraktionschef Matthias Hantel sagte NDR 1 Radio MV, ihm gehe es zum Beispiel um missbilligende Kommentare, die der Bürgermeister zu Entscheidungen von Stadtvertretern bei verschiedenen Sitzungen gemacht habe. Der Bürgervorsteher und AfD-Politiker Christian Wolter sprach von einem "nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis". Andreas Lange selbst wiederum sagt, er wolle "auf einer Sachebene und im Sinne der Stadt" zusammenarbeiten.

Jahrelange Vorgeschichte

Zuletzt gab es unter anderem Diskussionen um einen angeblichen Schuldenerlass für die Stadtwerke Laage, den Lange genehmigt haben soll - diese Vorwürfe weist er als falsch zurück. Schon vor zweieinhalb Jahren hatten noch andere Differenzen zu einem Abwahlverfahren geführt. Dieser Bürgerentscheid scheiterte damals aber, weil die dafür notwendigen 2.500 Stimmen nicht zustande kamen.

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Nordmagazin | 06.03.2025 | 19:30 Uhr

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