Neubrandenburg: Bewährungsstrafe für 62-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs
Ein 62-Jähriger aus Stavenhagen (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) ist wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, Minderjährige mit Videospielen in seine Wohnung gelockt und sexuell belästigt zu haben.
"Sie sollten sich für den Rest ihres Lebens von Kindern fernhalten", sagte Richterin Daniela Lieschke am Donnerstag in der Urteilsbegründung am Landgericht Neubrandenburg. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Geständnis ersparte in drei Fällen Opfern die Aussage
Die Opfer waren Jungen im Alter von zehn bis 16 Jahren. Insgesamt ging es in dem Prozess um neun Fälle in den Jahren 2020 und 2021. In vier Fällen soll er Zehnjährige gefragt haben, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr haben oder ihn anders sexuell befriedigen wollen. Das lehnten die Kinder ab. In einem Fall habe er einem Zehnjährigen eine Nacktaufnahme von sich selbst in einer Badewanne gezeigt. "Da der Mann gestanden hat, blieb dem Jungen eine Aussage wegen dreier Fälle vor Gericht erspart", sagte die Richterin.
Gericht bleibt knapp unter Forderung der Staatsanwaltschaft
Mehrere andere Anklagevorwürfe wie der Geschlechtsverkehr mit einem 16-Jährigen wurden fallengelassen, weil kein Zwang nachgewiesen werden konnte. Das Landgericht blieb knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die einen Monat mehr Haft, aber keine Bewährung verlangt hatte. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Der Verurteilte soll 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und jeden Wohnsitzwechsel melden.